Abrechnungsempfehlungen stärken psychotherapeutische Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Bundesärztekammer (BÄK), die Beihilfeträger von Bund und Ländern (ausgenommen Hamburg und Schleswig-Holstein) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für privat Krankenversicherte  verständigt [Stand 07/2024] [PDF, 719 KB]. Die neuen Empfehlungen sind am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen teilte auf Anfrage mit, dass die entsprechenden Regelungen in der nächsten Änderung der Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen berücksichtigt werden, die rückwirkend zum 1. Juli 2024 in Kraft treten wird. Vor diesem Hintergrund wurde zugesagt, dass die neuen Abrechnungsempfehlungen von den Beihilfestellen des Landes Nordrhein-Westfalen für Aufwendungen berücksichtigt werden, die nach dem 30. Juni 2024 entstehen.

Mit den Abrechnungsempfehlungen werden Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung geschlossen. Für Versicherte der Privaten Krankenversicherung und Beihilfeberechtigte bringen sie Klarheit bezüglich wichtiger Leistungen, die Psychotherapie heute bietet. So wurden Leistungen berücksichtigt, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Die psychotherapeutische Versorgung von Versicherten der Privaten Krankenversicherung wird mit den neuen Abrechnungsempfehlungen nachhaltig gestärkt.

Online-Informationsveranstaltungen zu Umsetzung – Termine und Anmeldung

Die Bundespsychotherapeutenkammer bietet zur Umsetzung der neuen Abrechnungsempfehlungen eine Reihe von Online-Informationsveranstaltungen für Kammermitglieder an. Bei den Terminen werden die Abrechnungsempfehlungen im Detail vorgestellt und Fragen beantwortet. Die Online-Informationsveranstaltungen finden jeweils von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr an folgenden Tagen statt:

Montag, 15. Juli 2024
Donnerstag, 25. Juli 2024
Mittwoch, 14. August 2024 und
Montag, 16. September 2024

Interessierte können sich per E-Mail unter veranstaltung@bptk.de und Angabe des gewünschten Termins anmelden. Im Vorfeld der von ihnen ausgewählten Veranstaltung erhalten angemeldete Kammermitglieder per E-Mail einen Zoom-Link, über den sie der Informationsveranstaltung beitreten können.

Dringender Reformbedarf von GOP/GOÄ bleibt unverändert bestehen

Anlass für die Vereinbarung war, dass das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) bzw. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)) veraltet ist. Zum Beispiel sind etablierte Leistungen wie die psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung und die Kurzzeittherapie in den Verzeichnissen nicht enthalten. Mit den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen schließen die Beteiligten diese Lücken. Patienten und Patientinnen der Privaten Krankenversicherung erleichtert dies den Zugang zur modernen Psychotherapie.

Mit den Empfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privat-Psychotherapie bereits vor Inkrafttreten einer neuen GOP bzw. GOÄ verbessert. Die große Zahl der dafür notwendigen Analogbewertungen unterstreicht die unverändert dringliche Notwendigkeit einer grundlegenden Novellierung der veralteten Gebührenordnung, nach der psychotherapeutische Leistungen abgerechnet werden.

Das psychotherapeutische Leistungsspektrum der derzeit gültigen Privat-Gebührenordnung und ihre Bewertungen wurden seit 1996 nicht mehr angepasst. Eine moderne psychotherapeutische Versorgung ließ sich damit nicht mehr adäquat abbilden. Das galt sowohl für die Diagnostik als auch für die Behandlung psychischer Erkrankungen. Auch die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen unterschreitet die für gesetzlich Krankenversicherte deutlich.
 

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