Sachverständigenlisten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen bietet für ihre Mitglieder und Behörden, Gerichte und andere Institutionen verschiedene Listen mit Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die aufgrund ihrer Qualifikationen als Sachverständige arbeiten. Hier weiterhin aufgeführt sind die spezifisch insbesondere nach dem Curriculum „Standards zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren (SBPM)“ einschließlich „Istanbul Protokoll“ als Sachverständige zur Begutachtung in aufenthaltsrechtlichen Verfahren qualifizierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, obwohl an dieser Stelle auf eine dauerhaft bestehende Veränderung hinzuweisen ist. Seit dem „Asylpaket II“ (2016) und dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ (2019) werden Beurteilungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Verfahren zur Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status nicht mehr anerkannt. Bitte beachten Sie, dass wegen der Änderung keine Neuaufnahmen oder Verlängerung von Listeneintragungen mehr vorgenommen werden können. Aufgrund ihrer weiterhin bestehenden fachlichen Qualifikation bleibt die Liste derzeit eingetragener Sachverständiger an dieser Stelle zunächst erhalten. 

Anforderungskriterien und Anträge

Im Folgenden finden Sie die Anforderungskriterien und die Anträge der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen auf Aufnahme in die Sachverständigenlisten. Bitte beachten Sie: Bei der Nutzung eines Antrags-Formulars werden ebenso wie beim Senden einer E-Mail personenbezogene Daten verarbeitet. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie in der Datenschutzerklärung für die Webseite der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen.

Mitgliederberatung
Aufnahme in Sachverständigenlisten

Telefon: 0211 522847-52

Do: 13:00 - 14:00 Uhr