Beratung für Patientinnen und Patienten in Psychotherapie
Wenn im Zusammenhang mit einer psychotherapeutischen Behandlung Fragen oder Probleme auftreten, die im Gespräch mit der jeweiligen Psychotherapeutin oder dem jeweiligen Psychotherapeuten nicht lösbar scheinen, haben Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige verschiedene Möglichkeiten, sich an unabhängiger Stelle vertraulich beraten zu lassen.
Beratung durch den Vorstand
Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen berät in seiner telefonischen Sprechstunde Patientinnen und Patienten in ihren Fragen zu einer psychotherapeutischen Behandlung.
Beratung durch die Rechtsabteilung
Anfragen von Patientinnen und Patienten an die Kammer werden von der Rechtsberatung bearbeitet. Es findet eine niederschwellige Beratung unter berufsrechtlichen Aspekten zu den Möglichkeiten von Patientinnen und Patienten statt, die eine fundierte Entscheidung vor Einleitung eines Beschwerdeverfahrens ermöglicht. Eine darüber hinausgehende Beratung zu zivilrechtlichen Fragestellungen oder zu Fragestellungen anderer Rechtsgebiete kann grundsätzlich nicht erfolgen.
Sollte es zu einem Beschwerdeverfahren kommen, folgt der Ablauf den Vorgaben des Heilberufsgesetzes NRW und des Verwaltungsverfahrensrechts. Informationen über die einzelnen Schritte bietet der Menüpunkt Beschwerdeverfahren.
Unabhängige Beratung – Anlaufstellen
Die Patientenbeauftragte der Landesregierung NRW [externer Link] ist eine Anlaufstelle bei Beschwerden über das Verhalten von Leistungserbringern und Krankenkassen.
Selbsthilfe
Für viele psychische Erkrankungen gibt es mittlerweile ein breites Angebot an Selbsthilfegruppen. Diese Gruppen können eine sinnvolle Ergänzung zu einer Psychotherapie sein. Das Selbsthilfenetz NRW [externer Link] bietet Informationen und Selbsthilfekontaktstellen, die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) führt eine Adressdatenbank [externer Link].