Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung
Die Auswirkungen von globalen Krisen betreffen die gesamte Bevölkerung. So hat die 2020 ausgebrochene Corona-Pandemie in sehr kurzer Zeit umfassende Veränderungen des Alltagslebens mit sich gebracht. Auch der Krieg in der Ukraine, die Klimakrise und steigende Lebenshaltungskosten erfordern anhaltende Anpassungen.
Bei vielen Menschen führen solche außergewöhnlichen Situationen unmittelbar zu Verunsicherung, Sorgen und Ängsten. Manchmal zeigen sich Belastungen oder deren Folgen aber auch mit zeitlicher Verzögerung. Wenn die seelische Belastung die eigenen Bewältigungsmöglichkeiten überfordert, ist es sinnvoll, psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gegebenenfalls sind hierfür auch Videotelefonate möglich.
- Wie finde ich eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten?
Kontaktdaten von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ihrer Region finden Sie über die NRW-Psychotherapeutensuche oder die Suchfunktion der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) [externer Link] und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) [externer Link].
Die Terminservicestellen [externer Link] vermitteln innerhalb einer bestimmten Frist einen Termin bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten. Die Terminservicestellen sind auch unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117 zu erreichen.
Wer erstmals aufgrund psychischer Beschwerden Hilfe bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten sucht, muss zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde wahrnehmen. Sie kann in der Praxis oder als Videogespräch stattfinden. Grundsätzliche Informationen über die Schritte zur ambulanten Psychotherapie finden Sie in unserer Broschüre „Wege zur Psychotherapie“ [Stand 10/2023] [PDF, 1,6 MB].
- Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für psychotherapeutische Sprechstunden, Akutbehandlungen, probatorische Sitzungen und – wenn der Antrag genehmigt ist – auch für Richtlinien-Psychotherapien. Wird ein Antrag auf Verlängerung der Psychotherapie genehmigt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse auch dafür die Kosten. Voraussetzung ist jeweils, dass die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut mit der Krankenkasse abrechnen kann.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die eine Psychotherapie benötigen und nachweisen können, dass in absehbarer Zeit kein Behandlungsplatz bei einer Psychotherapeutin oder Psychotherapeuten mit „Kassenzulassung“ für sie frei ist, haben Anspruch darauf, dass ihre Versicherung ihnen die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis erstattet. Dieser Anspruch auf Kostenerstattung ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) begründet.
Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass die Bewilligung von Kostenübernahmeanträgen für psychotherapeutische Behandlungen auf der Grundlage von § 13 Abs. 3 SGB V unbürokratisch und im Sinne der Versorgung von gesetzlich Versicherten ausgesprochen werden sollte.
Welche Kosten private Krankenversicherungen übernehmen, ist je nach Vertrag sehr unterschiedlich. Ratsam ist, sich vor Beginn einer Behandlung die Übernahme der Kosten von seiner Versicherung schriftlich bestätigen zu lassen. Bei Beamtinnen und Beamten erstattet die Beihilfe meistens einen Teil der Psychotherapiekosten. Unter bestimmten Umständen kann Psychotherapie vom Sozialamt finanziert werden. Möglich ist auch, für die Kosten einer Psychotherapie nach der Gebührenordnung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten selbst aufzukommen.
- Wo erhalten Eltern, Kinder und Jugendliche Informationen und Beratung?
Die folgenden Informationen für Eltern und Kinder sind nur eine Auswahl, die angegebenen Links führen auf die Seiten externer Anbieter:
Eltern
- www.corona-und-du.info / Bereich „Eltern“
Praktische Tipps, wie Eltern die psychische Gesundheit ihres Kindes fördern können. - Merkblatt COVID-19: Tipps für Eltern
Informationssammlung für Eltern, wie sie ihr Kind in der Corona-Zeit unterstützen können. [PDF, 883 KB] - https://lir-mainz.de
Unter „Forschung/COVID-19“: Alltagstaugliche Hinweise für den Umgang mit psychischen Belastungen durch die Corona-Pandemie. - www.familienunterdruck.de
Einfache Hilfestellungen für den Umgang mit Stress und Ärger, um den Alltag in der Familie besser zu meistern. - Hilfen bei psychischen und familiären Problemen
Elternratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) [PDF, 2,1 MB] - Wenn Kinder und Jugendliche psychisch erkranken
Eltern-Informationsbroschüre der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen [Stand 10/2023] [PDF, 3,1 MB] - Depressive Kinder und Jugendliche
Eltern-Informationsbroschüre der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen [Stand 10/2023] [PDF, 2,1 MB] - www.elternratgeber-psychotherapie.de
Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer - www.nummergegenkummer.de
Gebührenfreie Beratung für Eltern über die Telefonnummer 0800 – 1110550.
Kinder und Jugendliche
- www.corona-und-du.info / Bereich „Jugendliche“
Tipps für Kinder und Jugendliche, wie sie mit dem der Pandemie-Situation umgehen können. - www.gefuehle-fetzen.net
Erfahrungsberichte von Jugendlichen über ihre Sorgen und Ängste, Informationen zum Thema und Adressen von hilfreichen Angeboten. - www.ich-bin-alles.de
Info-Portal für Jugendliche und für Eltern zu den Themen Depression und psychische Gesundheit - www.nummergegenkummer.de
Gebührenfreie Beratung für Kinder und Jugendliche – online und per Telefon unter 116111.
- www.corona-und-du.info / Bereich „Eltern“