Kammermitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen ist gesetzlich vorgeschrieben: Alle approbierten Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Mitglieder der nordrhein-westfälischen Kammer, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen:
- ihren Beruf ausüben oder, falls sie den Beruf nicht ausüben,
- ihren Wohnsitz („gewöhnlichen Aufenthalt“) haben.
Entscheidend für die Zugehörigkeit in einer Landeskammer ist der Ort der Berufsausübung. Bei einer Berufstätigkeit in mehreren Bundesländern kann sich eine Doppel- oder Mehrfachmitgliedschaft ergeben.
- Geschützte Berufsbezeichnung
Die Bezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ ist seit dem Psychotherapeutengesetz (1999) gesetzlich geschützt. Seither darf sich nicht mehr jede Psychotherapeutin bzw. jeder Psychotherapeut nennen. Als Gegenleistung müssen sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dafür an ein verbindliches Regelwerk halten, in dem z. B. festgelegt ist, wie sie sich fort- und weiterbilden oder welche Verpflichtungen sie gegenüber Patientinnen und Patienten haben. Dieses Regelwerk können sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten selbst geben, indem sie in Psychotherapeutenkammern z. B. die Berufsordnung und die Weiterbildungsordnung erlassen. Damit die Regelwerke auch für alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verbindlich sind, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass jede Psychotherapeutin bzw. jeder Psychotherapeut Pflichtmitglied einer Psychotherapeutenkammer ist.
- Anmeldung
Bitte melden Sie sich innerhalb von vier Wochen bei uns an,
- wenn Sie Ihre Approbation erhalten haben oder
- von einer anderen Kammer zur Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wechseln.
Das schreibt das Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen vor.
ACHTUNG: Bitte wählen Sie aus, welche Approbation Sie erhalten haben, da sich die einzureichenden Meldeunterlagen unterscheiden.
- Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Für Ihre Anmeldung füllen Sie bitte unseren Meldebogen [Stand 05/2023] [PDF, 182 KB] und die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung [PDF, 42 KB] aus und unterschreiben Sie beide Formulare eigenhändig.
Bitte fügen Sie außerdem folgende Unterlagen (als amtlich beglaubigte Kopie) bei:
- Approbationsurkunde/Berufserlaubnis
- Abschlusszeugnis des Landesprüfungsamtes über Ihre staatliche Prüfung
- ggf. Promotionsurkunde
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Für Ihre Anmeldung füllen Sie bitte unseren Meldebogen [Stand 11/2023] [PDF, 275 KB] und die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung [PDF, 42 KB] aus und unterschreiben Sie beide Formulare eigenhändig.
Bitte fügen Sie außerdem folgende Unterlagen (als amtlich beglaubigte Kopie) bei:
- Approbationsurkunde/Berufserlaubnis
- Urkunden zur Weiterbildung; s. Meldebogen
- ggf. Promotionsurkunde
- Änderungsmitteilungen
Gemäß Heilberufsgesetz NRW sind alle Kammerangehörigen verpflichtet, der Kammer die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Angaben zu machen und die entsprechenden Berechtigungsnachweise vorzulegen. Bitte melden Sie uns daher innerhalb von 4 Wochen, wenn:
- sich Ihre Privatanschrift ändert (Formular Privatanschrift [Stand 06/2023] [PDF, 28 KB])
- sich Ihre berufliche Tätigkeit verändert (Formular Praxisanschrift [Stand 11/2024] [PDF, 91 KB] / Formular Dienstanschrift [Stand 11/2024] [PDF, 92 KB])
- Ihr Name sich ändert
- Sie einen akademischen Titel (Dr. / Prof. / PD) führen
- Sie eine Weiterbildungsbezeichnung gemäß Weiterbildungsordnung einer Psychotherapeutenkammer erhalten
- sich Ihre Bankverbindung bei Bankeinzug ändert (Formular Lastschriftmandat [PDF, 105 KB])
Bitte beachten Sie, dass Sie uns jede Art der beruflichen Tätigkeit (selbständige und angestellte) melden müssen, auch wenn diese nur wenige Wochenstunden umfasst oder es sich möglicherweise nicht um eine psychotherapeutische Behandlungstätigkeit handelt.
Bei einer Änderung der Berufstätigkeit ist außerdem eine aktuelle Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung erforderlich. (Formular Berufshaftpflichtversicherung [Stand 06/2023] [PDF, 42 KB])
Bei einer Namensänderung genügt eine einfache Kopie der Namensänderungs-/Heiratsurkunde als Nachweis.
Titel oder Weiterbildungsbezeichnungen sind durch amtlich beglaubigte Kopien der Urkunden nachzuweisen (auf dem Postweg).
Die Formulare sind ausschließlich mit einer gültigen Unterschrift wirksam.
- Vorteile der Mitgliedschaft
- Eine starke berufspolitische Vertretung in Politik und Öffentlichkeit.
- Mitgliederberatung durch Vorstand, Rechtsanwalt und Geschäftsstelle.
- Ein schnelles und einfaches online-Fortbildungskonto.
- Die NRW-Psychotherapeutensuche – damit Patientinnen und Patienten eine qualifizierte Psychotherapeutin bzw. einen qualifizierten Psychotherapeuten in ihrer Nähe finden.
- Eine Praxis-Börse, z. B. für Praxisübergabe, Praxisgemeinschaften und Stellenanzeigen.
- Aktuelle Mitgliederinfos: Homepage, Newsletter und Psychotherapeutenjournal.
- Fortbildungsveranstaltungen der Kammer.
- Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen endet, wenn
- Sie weder in Nordrhein-Westfalen tätig sind noch dort Ihren Wohnsitz haben.
- Sie auf Ihre Approbation verzichten. Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Approbationsbehörde verzichtet werden. Der Verzicht ist in dem Bundesland zu erklären, in dem zuletzt gearbeitet wurde. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam (§ 6 Psychotherapeutengesetz).
- Ihre Approbation widerrufen wird.
In der Meldeverwaltung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren „Informationen zur Datenverarbeitung (Meldeverwaltung)“ [Stand 04/2022] [PDF, 49 KB].