Kinderschutz aus psychotherapeutischer Sicht
Obwohl in den Medien immer wieder über aufsehenerregende Fälle berichtet wird, ist zu wenig bekannt, wie weit verbreitet (sexualisierte) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft ist und wie unzureichend die Schutzmaßnahmen in den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen sind.
In den politischen Diskussionen zu diesem Thema wird betont, dass die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und Institutionen zu verbessern sei, es an Fachkräften sowie deren qualifizierter Ausbildung und Schulung fehle, niederschwellige Beratungsangebote ausgebaut werden müssten und die Bevölkerung sensibilisiert werden solle. Großer Veränderungsbedarf wird bei den Jugendämtern und den Allgemeinen Sozialen Diensten erkannt. Hierbei wird beispielweise auf den Fachkräftemangel und auf Probleme bei der Personalbindung hingewiesen.
Die Maßnahmen, die solchen Überlegungen folgen, scheinen dem hochkomplexen Thema „Kinderschutz“ bisher jedoch nur unzureichend gerecht zu werden. Für eine wirksame Prävention und die fachlich qualifizierte Begleitung und Nachsorge bei (sexualisierter) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden auch spezielle psychotherapeutische Kompetenzen benötigt, beispielsweise die Fähigkeit, professionell über das eigene Empfinden im Kontakt mit Betroffenen zu reflektieren.
Einsatz psychotherapeutischer Kompetenzen
Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wissen um die Bedeutung einer guten Psychohygiene für eine qualitativ hochwertige und zufriedenstellende Tätigkeit in herausfordernden Arbeitskontexten. Sie sind in ihrer täglichen Arbeit mit den Auswirkungen von Gewalterfahrungen konfrontiert und kennen Risiko- und Schutzfaktoren zum Beispiel in Familien und Institutionen. Ihr Fachwissen und ihre professionelle Haltung befähigen sie dazu, sich differenziert mit den kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen auf die Betroffenen und deren soziales Umfeld zu befassen und die passenden Interventionen zu wählen. Zur Handlungskompetenz des Berufsstands gehört hinzuschauen, Erlebnisse zu bearbeiten und Ressourcen zu mobilisieren. Solche Qualifikationen können Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren auch anderen Berufsgruppen vermitteln, zum Beispiel in der Zusammenarbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Jugendämtern, Allgemeinen Sozialen Diensten, Kindertagesstätten, Schulen und Gerichten.
Vor diesem Hintergrund engagiert sich der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen beispielsweise durch Informationsaustausch mit der „Kinderschutzkommission“ des nordrhein-westfälischen Landtags intensiv dafür, dass die psychotherapeutische Perspektive zum Thema Kinderschutz deutlicher Gehör findet.