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Psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten

Nach wie vor erreichen Nordrhein-Westfalen zahlreiche Menschen, die ihr Herkunftsland unter den Bedingungen z.B. von Krieg oder Folter auf der Suche nach Sicherheit verlassen haben. Extremerfahrungen von Bedrohung, Not und Ungewissheit können zu körperlichen und psychischen Belastungen bis zu Traumata führen. Bei der Bewältigung kann psychotherapeutische Hilfe eine Unterstützung sein.

Allerdings gewährleistet das Aufnahme- und Asylverfahren in Deutschland keinen umfassenden Zugang zu professioneller psychodiagnostischer und psychotherapeutischer Hilfe. Insgesamt ist die Finanzierbarkeit von Psychotherapie von Geflüchteten in der Regelversorgung und insbesondere der erforderlichen Sprachmittler eingeschränkt.

Geflüchtete finden sich oft in einem unübersichtlichen bürokratischen Labyrinth wieder, das ohne entsprechende Rechtskenntnisse kaum zu durchschauen ist. Dies erschwert auch die Zugangswege und die Aufnahme dieser Hochrisikogruppe, wenn psychotherapeutische Versorgung benötigt wird. Aus den bestehenden engen Regelungen in der ambulanten Richtlinienpsychotherapie ergeben sich weitere Hinderungsgründe, etwa das ohnehin begrenzte Therapieplatzangebot. Erschwerend für eine angemessene Versorgung von psychisch kranken Geflüchteten ist auch eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Schutzsuchende erhalten damit nun 36 Monate statt vorher 18 Monate nur eingeschränkte Gesundheits- und Sozialleistungen, Psychotherapie wird in dieser Zeit nur in Einzelfällen genehmigt.

Gutachten und Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren

Seit dem „Asylpaket II“ (2016) und dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ (2019) sind Beurteilungen von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus den Verfahren zur Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status ausgeschlossen. Vorher war es gängig, sie in der Erstattung von Gutachten nach dem Istanbul-Protokoll zur Bescheinigung von psychischen Erkrankungen in Asylrechtsverfahren zu berücksichtigen. Fachlich ist es nicht zu begründen, dass die hierfür geschulten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch diese rechtlichen Änderungen nun explizit außen vor sind.

Die Asylpolitik in Deutschland hat sich seit 2016 von einer Phase offener Aufnahme mit hohen Antragszahlen in Richtung restriktiverer Regelungen und sinkender Zahlen bei der Antragsstellung entwickelt. Neben gesetzlichen Änderungen wurden Verfahren verschärft und der Familiennachzug begrenzt. Die politische Debatte zeigt sich zunehmend geprägt von Kontroll- und Begrenzungsideen.

Vor diesem Hintergrund setzt sich der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen dafür ein, dass die psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten im Blickfeld bleibt und insbesondere weiterer politischer Bemühungen zu ihrer Rechtfertigung erfordert.

Die folgende Auswahl bietet Informationen für die Versorgung von Geflüchteten und Hilfen für Helfende: