Psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten
Nach wie vor erreichen Nordrhein-Westfalen zahlreiche Menschen, die ihr Herkunftsland unter den Bedingungen z.B. von Krieg oder Folter auf der Suche nach Sicherheit verlassen haben. Extremerfahrungen von Bedrohung, Not und Ungewissheit können zu körperlichen und psychischen Belastungen bis zu Traumata führen. Bei der Bewältigung kann psychotherapeutische Hilfe eine Unterstützung sein.
Die in Nordrhein-Westfalen verfügbaren Angebote und weitergehende Informationen zur psychotherapeutischen Versorgung der btroffenen Menschen finden Sie am Ende dieser Seite unter „Versorgung von Geflüchteten“ und „Hilfen für Helfende“.
Allerdings gewährleistet das Aufnahme- und Asylverfahren in Deutschland keinen umfassenden Zugang zu professioneller psychodiagnostischer und psychotherapeutischer Hilfe. Insgesamt ist die Finanzierbarkeit von Psychotherapie von Geflüchteten in der Regelversorgung und insbesondere der erforderlichen Sprachmittler eingeschränkt. Dies bedeutet für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Unsicherheit in der Planung der Behandlung, zum Beispiel hinsichtlich der grundlegenden Verständigung miteinander, aber auch bezüglich Anzahl und Frequenz der Sitzungen.
Geflüchtete Personen finden sich oft in einem unübersichtlichen bürokratischen Labyrinth wieder, das ohne entsprechende Rechtskenntnisse kaum zu durchschauen ist. Dies erschwert auch die Zugangswege und die Aufnahme dieser Hochrisikogruppe, wenn psychotherapeutische Versorgung benötigt wird. Aus den bestehenden engen Regelungen in der ambulanten Richtlinienpsychotherapie ergeben sich weitere Hinderungsgründe, etwa das ohnehin begrenzte Therapieplatzangebot generell in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen. Erschwerend für eine angemessene Versorgung von psychisch kranken Geflüchteten ist auch eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, mit der Schutzsuchende statt bisher 18 nun 36 Monate nur eingeschränkte Gesundheits- und Sozialleistungen erhalten und Psychotherapie in dieser Zeit nur in Einzelfällen genehmigt wird. Die Änderung wird mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen und vom Bundesrat im Februar 2024 gebilligten Rückführungsverbesserungsgesetz eingeführt.
Gutachten und Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren
Seit dem „Asylpaket II“ (2016) und dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ (2019) sind Beurteilungen von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus den Verfahren zur Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status ausgeschlossen, während es vormals gängig war, sie in der Erstattung von Gutachten nach Istanbul-Protokoll zur Bescheinigung von psychischen Erkrankungen in Asylrechtsverfahren zu berücksichtigen. Fachlich ist es nicht zu begründen, dass die hierfür geschulten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch diese rechtlichen Änderungen nun explizit außen vor sind.
Vor diesem Hintergrund setzt sich der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen dafür ein, dass die psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten im Blickfeld bleibt und insbesondere weiterer politischer Bemühungen zu ihrer Rechtfertigung erfordert.
Die folgende Auswahl bietet Informationen für die Versorgung von Geflüchteten und Hilfen für Helfende:
- Versorgung von Geflüchteten
- Informationsvideos für Geflüchtete aus der Ukraine
Psychosoziale Unterstützung für geflüchtete Erwachsene und Eltern aus der Ukraine – Informationsvideos des Refugio München [externer Link]
- Informationen und Übungen für traumatisierte Menschen
Informationen und Übungen für traumatisierte Menschen (u. a. in Russisch) [externer Link], hrsg. vom Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf
- Informationssammlung zu Hilfen für den psychosozialen Notfall
Wie gehen Geflüchtete mit ihren häufig erschütternden Erfahrungen und ihrer von Unsicherheit und Ängsten geprägten Lage um? Was sind typische Reaktionen und Symptome in diesen Extremsituationen? Wie können professionelle Helfende und Angehörige damit umgehen und ihren beistehen? Auf der Internetseite der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen [externer Link] finden sich unter dem Suchbegriff „Psychosoziale Notfallversorgung“ neben allgemeinen Informationen auch Hinweise für spezielle Zielgruppen, zu posttraumatischem Stress sowie zum Screening zur medizinischen Grundversorgung. Alle Texte liegen auf Deutsch, Englisch, Italienisch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch, Arabisch und Persisch vor.
- „Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind?“ – Online-Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer
Wie können Eltern ihrem Kind helfen, wenn es aufgrund der Erlebnisse in der Heimat und auf der Flucht psychisch belastet oder erkrankt ist? Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) informiert in ihrem „Elternratgeber Flüchtlinge“ [externer Link] darüber, wie sich traumatisierte Kinder und Jugendliche verhalten können und erläutert an konkreten Situationen, wie Eltern angemessen reagieren und ihr Kind besser verstehen können. Der Online-Ratgeber wird in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi (Persisch), Kurmandschi (Kurdisch), Russisch und Ukrainisch angeboten. Auf Ukrainisch [PDF, 4.4 MB] und Russisch [PDF, 4.3 MB] steht er auch als PDF zur Verfügung.
- Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kontext des Krieges in der Ukraine
Die Fachinformation „Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kontext des Krieges in der Ukraine“ [externer Link] wurde vom Paritätischen Gesamtverband herausgegeben.
- Elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete in NRW
Nordrhein-Westfalen hat 2015 als erstes Flächenland in Deutschland im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem damaligen Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW (MGEPA) und den beteiligten Krankenkassen eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Geflüchtete eingeführt. Hier finden Sie FAQs rund um die Karte:
- Materialien der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF)
- Resolutionen der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Keine Sparmaßnahmen bei der psychosozialen Versorgung Geflüchteter! [PDF, 69 KB], verabschiedet von der Kammerversammlung am 01.12.2023
Sprachmittlung als Leistung ins SGB V aufnehmen! [PDF, 100 KB], verabschiedet von der Kammerversammlung am 21.05.2022
Resolution zur psychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen, Flüchtlingsfamilien und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sicherstellen [PDF, 142 KB], verabschiedet von der Kammerversammlung am 31.10.2015
- Newsletter der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hat in mehreren Newslettern die Aufgaben, Forderungen und Ansätze im Zusammenhang mit der Versorgung Geflüchteter aufgegriffen:
- Positionspapier „Sprachmittlung“ zur Verbesserung der Versorgung traumatisierter Geflüchteter
Die AG zur Verbesserung der Versorgung traumatisierter Geflüchteter hat in ihrem Positionspapier zusammengefasst, was mit Blick auf die Versorgung psychisch erkrankter Menschen berücksichtigt werden sollte, wenn Sprachmittlung im Kontext notwendiger medizinischer Leistungen Bestandteil des SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) wird.
- Hilfen für Helfende
- Informationen der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe
- Merkblatt I Ärztliche Versorgung von Geflüchteten in der Ukraine (KVNO) [Stand 04/2022] [PDF, 463 KB]
- Medizinische Versorgung ukrainischer Geflüchteter (KVWL) [externer Link]
- Liste der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe mit Suche von und Eintragsmöglichkeit für Vertragspraxen, die ukrainische Geflüchtete versorgen [externer Link]
- „Praxisleitfaden: Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten“
„Praxisleitfaden: Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten“ der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer [PDF, 2,1 MB]
- Leitfaden zum Dolmetschereinsatz
Was ist bei dem Einsatz von Dolmetschenden, Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittlern in der psychotherapeutischen Arbeit vor, während und nach dem Gespräch zu beachten? Der Leitfaden des Psychosozialen Zentrums für Flüchtlinge Düsseldorf bündelt konkrete Handlungsempfehlungen.
- „Wie können traumatisierte Flüchtlinge unterstützt werden?“ – Ein Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) informiert in ihrem Ratgeber für haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingshelfer, wie sich eine traumatische Erkrankung bemerkbar machen kann und wie Helfende Geflüchtete angemessen unterstützen können.
- „Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind?" - Ein Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer
Wie können Eltern ihrem Kind helfen, wenn es aufgrund der Erlebnisse in der Heimat und auf der Flucht psychisch belastet oder erkrankt ist? Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) informiert in ihrem „Elternratgeber Flüchtlinge“ [externer Link] darüber, wie sich traumatisierte Kinder und Jugendliche verhalten können und erläutert an konkreten Situationen, wie Eltern angemessen reagieren und ihr Kind besser verstehen können. Der Online-Ratgeber wird in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi (Persisch), Kurmandschi (Kurdisch), Russisch und Ukrainisch angeboten.
- „Flüchtlinge in unserer Praxis“ – Eine Informationsbroschüre für Behandelnde
Wie ist die Situation von Geflüchteten in Deutschland? Welche besonderen Rahmenbedingungen sind bei ihrer Behandlung zu berücksichtigen? Was gilt zum Beispiel hinsichtlich ihres Aufenthaltsstatus und der damit einhergehenden Kostenträgerschaft für erbrachte Leistungen? Die Broschüre der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) informiert hierzu praxisnah. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat die Erstellung der Informationssammlung unterstützt. Die Broschüre kann auf der Internetseite der BAfF [externer Link] als PDF heruntergeladen oder für zwei Euro als gedrucktes Exemplar bestellt werden.
- Informationsvideos zur Ermächtigung für die Behandlung von Geflüchteten
Seit 2015 können sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung für die Behandlung von psychisch kranken Geflüchteten ermächtigen lassen. Wie sie die Ermächtigung beantragen, erklärt die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) in den Videos „Die Ermächtigungsregelung – Psychotherapie für geflüchtete Menschen Teil 1“ und „Die Ermächtigungsregelung – Psychotherapie für geflüchtete Menschen Teil 2“ [externe Links]. Die Informationsfilme erläutern gesundheitsrechtliche Bestimmungen, geben praktische Hilfe für die Antragstellung und weiterführende Hinweise.
- Materialien und Arbeitshilfen der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer
Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BafF) [externer Link] bietet auf ihrer Internetseite zahlreiche Arbeitshilfen an, die der konkreten Unterstützung von Psychotherapie mit Geflüchteten zweckdienlich sind. In verschiedenen Rubriken erhalten Behandlerinnen und Behandler zu diversen Themen praktische Informationen und Umsetzungsempfehlungen. In der Rubrik „Themen und Recht“ findet sich beispielsweise eine Übersicht zu den Leistungsansprüchen Geflüchteter in der Gesundheitsversorgung, in der Rubrik „Publikationen und Hintergrundmaterial“ können u. a. Anleitungen zur Beantragung von Sprachmittlung heruntergeladen werden.
- Neun Filme und ein Plakat informieren Zugewanderte über zentrale Gesundheitsthemen
Damit sich zugewanderte Menschen leichter über das Gesundheitwesen in Deutschland, über medizinische Versorgung und Prävention informieren können, hat das Deutsche Rote Kreuz im Rahmen eines von dem damaligen nordrhein-westfälischen Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) geförderten Projekts neun Filme zu verschiedenen Gesundheitsthemen [externer Link] entwickelt. Einer der Filme greift gezielt das Thema „psychische Gesundheit“ auf. Alle Filme liegen in Deutsch, Englisch, Sorani (Kurdisch), Arabisch, Französisch und Paschtu vor.
Zusätzlich steht ein mehrsprachiges Infoplakat [externer Link] zur Verfügung. Ein aufgedruckter QR-Code führt zu den verschiedenen Sprachversionen der Filme.
- Börsen für Qualitätszirkel und Intervisionsgruppen
Die Qualitätszirkelbörse und die Intervisionsgruppenbörse der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen können dazu genutzt werden, themenspezifisch und regional zur Versorgung psychisch belasteter oder kranker Geflüchteter zusammenzufinden, das Engagement vor Ort zu bündeln und sich gegenseitig zu unterstützen.
- Psychosoziale Zentren für Flüchtlinge in NRW
Psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (PSZ) bieten Fortbildungen, Qualitätszirkel und Supervision für die ambulante psychotherapeutische Arbeit mit Geflüchteten an und helfen mit Informationen weiter. Unter www.psz-nrw.de [externer Link] stellen sich die landesgeförderten PSZ in Nordrhein-Westfalen und weitere Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner mit ihren Arbeitsschwerpunkten vor. Auch die Kontaktadressen der Zentren sind dort zu finden.
- Informationssammlung zu Hilfen für den psychosozialen Notfall
Wie gehen Geflüchtete mit ihren häufig erschütternden Erfahrungen und ihrer von Unsicherheit und Ängsten geprägten Lage um? Was sind typische Reaktionen und Symptome in diesen Extremsituationen? Wie können professionelle Helfende und Angehörige damit umgehen und ihren beistehen? Auf der Internetseite der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen [externer Link] finden sich unter dem Suchbegriff „Psychosoziale Notfallversorgung“ neben allgemeinen Informationen auch Hinweise für spezielle Zielgruppen, zu posttraumatischem Stress sowie zum Screening zur medizinischen Grundversorgung. Alle Texte liegen auf Deutsch, Englisch, Italienisch, Türkisch, Ukrainisch Russisch, Arabisch und Persisch vor.