Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten und mindestens drei Beisitzerinnen oder Beisitzern. Dem Kammervorstand gehört wenigstens eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder eine Fachpsychotherapeutin oder ein Fachpsychotherapeut für Kinder und Jugendliche an. Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer und tagt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Vierteljahr.
Die Präsidentin bzw. der Präsident vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich, erledigt die laufenden Geschäfte der Kammer und führt die Beschlüsse von Kammerversammlung und Kammervorstand aus.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Kammerversammlung aus der Mitte der Kammerangehörigen für fünf Jahre gewählt. In der Wahlperiode 2024 bis 2029 gehören dem Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen sieben Mitglieder an.