Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Laut Satzung gehört dem Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen mindestens eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, eine Fachpsychotherapeutin für Kinder und Jugendliche oder ein Fachpsychotherapeut für Kinder und Jugendliche an.
Darüber hinaus vertritt der Ausschuss „Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ der Kammer die Anliegen der Berufsgruppe. Er informiert die Kammerversammlung im Hinblick auf die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen und ermöglicht die Meinungsbildung. Der Ausschuss berät zudem den Vorstand zu relevanten Themen der Berufsausübung in diesem Tätigkeitsfeld. Vor allem gehört es zu seinen Aufgaben, die Besonderheiten der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, beispielsweise eine intensive Netzwerkarbeit, und ihre gesellschaftspolitische Bedeutung in der öffentlichen Wahrnehmung sichtbarer zu machen. Darüber hinaus sind Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch in den anderen Ausschüssen und Kommissionen der Kammer engagiert und bringen dort die Interessen ihrer Berufsgruppe ein.
- Die politische Ebene – Land
Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wird immer wieder von der Landespolitik gebeten, Stellung zu bestimmten Fragestellungen zu nehmen. Im Folgenden finden Sie Stellungnahmen der Kammer für den nordrhein-westfälischen Landtag, in denen sie berufs- und gesundheitspolitische Themen aufgreift, die im Zusammenhang mit Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen stehen:
NRW braucht einen Masterplan zur Stärkung der Kindergesundheit! [PDF, 592 KB]
Stellungnahme zur Anhörung durch den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie den Ausschuss für Schule und Bildung des Landtags von Nordrhein-Westfalen am 10. Mai 2023 zum Antrag (Drucksache 18/2552).Therapieplätze für Kinder mit sexueller Gewalterfahrung flächendeckend ausbauen und Wartezeiten verkürzen [PDF, 657 KB]
Stellungnahme zur Anhörung durch den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie durch den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags von Nordrhein-Westfalen am 20. April 2023 zum Antrag (Drucksache 18/2139).Entwurf des Landeskinderschutzgesetzes NRW und des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes [PDF, 418 KB]
Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend sowie der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) am 10. März 2022.Gesetzesentwurf über den interkollegialen Ärzteaustausch bei Kindeswohlgefährdung – Änderung des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) von November 2021 [PDF, 460 KB]
Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags von Nordrhein-Westfalen am 1. Dezember 2021.Polizei und Justiz [PDF, 567 KB]
Stellungnahme der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen von August 2021 zur Anhörung der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission).Intervention und Anschlusshilfe [PDF, 691 KB]
Stellungnahme der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom Oktober 2020 zur Anhörung der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) am 23. November 2020.
- Die politische Ebene – Bund
Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, den Leistungsanspruch von gesetzlich Versicherten in Deutschland auf Basis möglichst guter wissenschaftlicher Erkenntnisse näher auszugestalten. Dabei ist das Gremium auch für die Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) [externer Link] zuständig. Dieses Regelwerk bildet die Grundlage für die Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung. Insbesondere regelt die Richtlinie Details zu den psychotherapeutischen Behandlungs- und Anwendungsformen, mit denen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Versicherte zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ambulant behandeln. Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen setzt sich in diesem Zusammenhang für eine eigene Bedarfsplanungsrichtline für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ein, damit Kinder und Jugendliche angemessener versorgt werden können.
Am 18. Januar 2024 hat der G-BA die Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen [externer Link], seit dem 1. Juli 2024 kann die Systemische Therapie für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen als Leistung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Informationen zum G-BA-Beschluss und zur Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche finden sich auch auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) [externer Link]. Die KBV bietet zudem eine Übersicht über Kontingente und Bewilligungsschritte speziell für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen [Stand 07/2024] [PDF, 144 KB] inklusive der Systemischen Therapie.
Am 9. Juli 2024 ist die Erstfassung der „Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KJ-KSVPsych-RL)“ [PDF, 185 KB] des G-BA in Kraft getreten. Ziel des Versorgungskonzeptes ist, durch ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen das breite Leistungsspektrum der unterschiedlichen Hilfesysteme zur Versorgung von schwer psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen besser nutzen zu können. Auch die Zusammenarbeit an den Schnittstellen der unterschiedlichen Behandlungs- und Hilfesysteme und bei der Überleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Erwachsenenversorgung soll verbessert werden. - Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche haben in der Corona-Pandemie über längere Zeit erhebliche Einschränkungen in ihrem Alltag hinnehmen müssen und besonders unter den Auswirkungen der Pandemie gelitten. Um zu verhindern, dass sich in Folge psychische Störungen bei ihnen manifestieren, hatten die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vorübergehend niedrigschwellige präventive Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche eingerichtet. Die Gruppen wurden größtenteils von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit und ohne Kassensitz geleitet. Finanziert wurde das Angebot vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS).
Mit dem 31. Dezember 2023 endete das Präventionsangebot. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium prüft derzeit in Zusammenarbeit mit den beiden Kassenärztlichen Vereinigungen in Nordrhein-Westfalen die mögliche Fortführung, Weiterentwicklung und Finanzierung des Projektes.
- Kinder psychisch kranker Eltern
Die Situation von Kindern psychisch kranker Eltern muss als komplexe Problemlage verstanden werden: Beispielsweise beeinflusst der psychische Gesundheitsstatus der Eltern die Entwicklung des Kindes. Ebenso wirken die Erfahrungen der Eltern im Umgang mit dem Kind auf den psychischen Zustand des erkrankten Elternteils zurück. Aufgrund solcher zirkulären Zusammenhänge betrifft die psychische Erkrankung eines Elternteils immer die gesamte Familie.
Fachliche Unterstützung muss daher auf der Ebene des Kindes, des erkrankten Elternteils sowie der Partner- und Familiensystemebene geleistet werden. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind für derartige bedarfsgerechte Hilfen qualifiziert und bereit, enger mit anderen Berufsgruppen zu kooperieren, damit betroffene Familien durch professionelle Interventionen besser als bisher unterstützt werden können.
Dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) ist die beschriebene vulnerable Gruppe bekannt und es stand zu dieser Thematik mit der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen in Kontakt. Um die betroffenen Kinder und Familien besser zu unterstützen, hat das Ministerium das „Landesprogramm KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ [externer Link] aufgelegt.
Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen zeigt in ihrem im Mai 2020 veröffentlichen Bericht über die Situation von Kindern psychisch kranker Eltern [PDF, 264 KB] die aktuelle Versorgungslage auf. Sie erläutert darin auch die Qualifikationen insbesondere von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und betont die Notwendigkeit von Kooperationen aller an der Versorgung beteiligten Akteurinnen und Akteure.
Zu einer Vielzahl weiterer Veröffentlichungen zu der Thematik „Kinder psychisch kranker Eltern“ zählt beispielsweise auch der Monitoringbericht der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe in Nordrhein- Westfalen 2021 [PDF, 2,9 MB]. Er widmet sich dem Schwerpunktthema „Eltern in der ambulanten Suchthilfe in Nordrhein-Westfalen“ und stellt zentrale Ergebnisse der einrichtungs- und betreuungsbezogenen Daten des deutschen Kerndatensatzes sowie NRW-spezifische Ergänzungen zur Verfügung. Neben einem Statusbericht für 2021 beschreibt der Bericht auch Veränderungen der erreichten Klientel im ambulanten Suchthilfesystem in Nordrhein-Westfalen von 2016 bis 2021. Ebenfalls werden die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die ambulante Versorgung beleuchtet. Gedruckte Exemplare können formlos per E-Mail an kontakt@suchtkooperation.nrw bestellt werden.
- Corona-Pandemie: Folgen im Blick
Ob fehlende soziale Kontakte und Aktivitäten, Bewegungsmangel oder Lernrückstände – die Pandemie-Situation hat insbesondere Kinder und Jugendliche stark beeinträchtigt. Eine Folge ist unter anderem die Zunahme von psychischer Belastung bei den jungen Menschen. Über das Ausmaß der Auswirkungen und mögliche Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche ist längst noch nicht alles bekannt. Verschiedene Studien zeigen jedoch, dass viele Kinder und Jugendliche weiterhin dringend Unterstützung benötigen.
Die Aufgabe, die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche in den Blick zu nehmen und passende Unterstützungsangebote zu erarbeiten, muss gesellschaftspolitisch und gesundheitspolitisch in den Blick genommen werden. Auf Bundesebene hat sich eine interministerielle Arbeitsgruppe mit psychischen Belastungen als indirekte Folge von Corona befasst und darüber beraten, wie Kinder und Jugendliche besser unterstützt werden können. Ebenso wurde diskutiert, was ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen stärken kann und welche Maßnahmen dabei helfen könnten. Der vom Kabinett beschlossene Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe stellt die erarbeiteten Empfehlungen für die unterschiedlichen Handlungsfelder dar [PDF, 448 KB].
Auch der Deutsche Ethikrat fordert, in gesellschaftlich schwierigen Zeiten das Augenmerk stärker auf junge Menschen zu richten und ihre psychische Gesundheit besser zu schützen. Es sei zu wenig getan worden, um sie bei der Bewältigung der psychischen Belastungen infolge der Corona-Pandemie zu unterstützen. Dies habe dazu geführt, dass sich ihre psychische Gesundheit verschlechtert habe. Den auszumachenden Handlungsbedarf, um zukünftig die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in gesellschaftlichen Krisen besser zu schützen, formuliert der Ethikrat in seiner Ad-hoc-Empfehlung „Pandemie und psychische Gesundheit. Aufmerksamkeit, Beistand und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in und nach gesellschaftlichen Krisen“ vom 28. November 2022 [PDF, 1,9 MB].
Kammer sieht drängenden Handlungsbedarf
Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen unterstützt die Stellungnahme des ExpertInnenrates der Bundesregierung zu COVID-19 „Zur Notwendigkeit einer prioritären Berücksichtigung des Kindeswohls in der Pandemie“ [PDF, 106 KB]. Die am 17. Februar 2022 veröffentlichte Stellungnahme erläutert die primär und sekundär durch Corona-Infektionen bedingte Krankheitslast und beschreibt Empfehlungen und Maßnahmen.Zentrale Handlungsbedarfe wurden auch auf dem Fachtag „Die psychischen Folgen der Corona-Pandemie bei Kindern und Jugendlichen und deren Familien“ der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen am 12. November 2022 deutlich. Die online umgesetzte Veranstaltung ging auf die Initiative des Kammervorstands mit dem Ausschuss „Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ der Kammer zurück.
Bernhard Moors, niedergelassener Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Viersen, stellt in dem Beitrag „Kinder sind die Verlierer der Pandemie“ im Magazin der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO aktuell, 07.07.2021; PDF 212 KB] die Belastungen von Kindern in Zeiten der Corona-Pandemie dar. Er mahnt eindringlich an, mehr Psychotherapieplätze zu schaffen und skizziert die Aufgaben, denen sich die Politik widmen sollte. Weitere Presseartikel, in denen der Vorstand der Kammer diese Thematik anspricht, finden sich in der Rubrik „Pressespiegel“.
- Symposien der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Der Ausschuss „Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen verfolgt die Aufgabe, die Spezifika der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und ihre gesellschaftspolitische Bedeutung in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken. Hierzu richtet der Ausschuss unter anderem regelmäßig Symposien zu ausgewählten Schwerpunktthemen aus diesem Versorgungsbereich aus. Die folgenden Verlinkungen führen zu den Berichten über die bisherigen Veranstaltungen:
Bin ich ein schwerer Fall? – Stigmatisierung in der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen
5. Symposium der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie am 2. März 2024Digitalisierung im Kinderzimmer – Chancen und Herausforderungen
4. Symposium der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie am 25. März 2023Sexualisierte Gewalt als (Behandlungs-)Thema in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
3. Symposium der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie am 26. März 2022Sexualitäten – Identitäten
2. Symposium der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie am 27. März 2021Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen heute und morgen
1. Symposium der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie am 9. März 2019
- Veröffentlichungen
Elternratgeber der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Depressive Kinder und Jugendliche - Informationen für Eltern
Depression im Kindes- und Jugendalter unterscheidet sich kaum von allgemeinen alterstypischen Stimmungen und Verhaltensweisen. Doch sie kann sich schon in jungen Jahren gefährlich zuspitzen.Die Broschüre „Depressive Kinder und Jugendliche - Informationen für Eltern“ [Stand 10/2023] [PDF, 2,1 MB] stellt dar, was Kinder depressiv machen kann, wie Eltern mit ihrem Kind das Gespräch suchen können und wo Familien Hilfe finden.
Wenn Kinder und Jugendliche psychisch erkranken - Informationen für Eltern
Es gibt kein Erwachsenwerden ohne Krisen. Manchmal dauern schwierige Phasen bei Kindern und Jugendlichen jedoch länger an und Eltern machen sich Sorgen, dass ihr Kind zu sehr belastet ist.Die Broschüre „Wenn Kinder und Jugendliche psychisch erkranken - Informationen für Eltern“ [Stand 10/2023] [PDF, 3,1 MB] erläutert, wann psychotherapeutische Hilfe ratsam sein kann, was in einer Behandlung passiert und an wen hilfesuchende Eltern sich wenden können.
Informationen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
Elternratgeber „Psychotherapie“
Wenn Kinder psychische Probleme entwickeln, fragen sich Eltern oft, ob sie etwas falsch gemacht haben und dafür verantwortlich sind. Dieser und vielen weiteren Fragen widmet sich der Elternratgeber Psychotherapie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) [externer Link].
Der Ratgeber kann auch per E-Mail an bestellungen@bptk.de in gedruckter Form angefordert werden.Elternratgeber „Umgang mit dem Internet“
Was ist beim Umgang mit der Onlinewelt wichtig? Worauf kommt es in verschiedenen Altersstufen an? Wie kommen Eltern mit ihrem Kind über die Nutzung des Mediums ins Gespräch? Antworten auf diese und weitere Fragen sowie nützliche Tipps gibt der „Elternratgeber Internet“ der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) [Stand: 10/2020].Die Publikation findet sich online unter www.elternratgeber-internet.de [externer Link] und kann als PDF auf der Website der BPtK [PDF, 5.79 MB] heruntergeladen werden. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die Eltern den Ratgeber mitgeben möchten, können ihn unter bestellungen@bptk.de als gedruckte Ausgabe anfordern. Darüber hinaus stellt die BPtK Praxen und Beratungsstellen ein Wandplakat [externer Link] und einen Flyer [externer Link] zur Verfügung, die auf das Angebot aufmerksam machen.
Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
Das Faktenblatt „Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen“ [PDF, 240 KB] [Stand: 10/2020] der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) informiert über Prävalenz und Risikofaktoren, zu traumatischen Erlebnissen im Kindesalter, Behandlungsdauer und -kosten bei psychischen Erkrankungen sowie möglichen Folgen für die weitere Entwicklung der Heranwachsenden.