Psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung
Menschen mit Intelligenzminderung steht laut der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dieselbe Bandbreite und Qualität der Gesundheitsversorgung zu wie Menschen ohne Behinderung. Bislang war die Geschichte der Menschen mit veränderter intellektueller Leistungsfähigkeit allerdings eher eine Geschichte der Ausgrenzung. Inzwischen ist zwar wissenschaftlich erwiesen, dass Menschen mit einer Intelligenzminderung von einer Psychotherapie profitieren können, die Prozesse aber mehr Zeit benötigen und darüber hinaus speziell auf die jeweilige Behinderung ausgerichtete Angebote zu garantieren sind.
In den letzten Jahren wurden diesbezüglich in der Psychotherapie-Richtlinie die Stundenkontingente für die ambulante psychotherapeutische Behandlung von Menschen mit geistiger Behinderung angepasst, sodass mehr Zeit für die Behandlung zur Verfügung steht. Auch der Einbezug von Bezugspersonen in die Therapie wurde erleichtert.
Dennoch wird im Bereich der psychischen Erkrankungen die Versorgung dem Bedarf der Menschen mit Behinderung nicht ausreichend gerecht. Obwohl die psychotherapeutischen Schulen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Intelligenzminderung Zugänge aufweisen, fehlt es an der notwendigen Flexibilität im Versorgungsgeschehen, was sowohl Aspekte der Praxis als auch Re-Finanzierungsaspekte anbelangt. In vielen medizinischen Bereichen scheinen zudem noch verschiedenartige Barrieren wie Kommunikationshindernisse, innere Haltungen und Unsicherheiten dem Fortschreiten von Inklusion im Wege zu stehen. Eine stärkere Vernetzung der jeweiligen Kompetenz- und Vermittlungsstellen, die Stärkung von Fort- und Weiterbildung sowie Ermächtigungen für die Profession könnten das Angebot verbessern.
Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich damit, diesen Versorgungsmangel weiter an die Öffentlichkeit zu tragen, seine Ursachen aufzudecken und Möglichkeiten der Überwindung anzugehen.