Neue Weiterbildungsordnung für PP/ KJP (WBO PP/KJP) geplant – Information der Öffentlichkeit mit Gelegenheit zur Stellungnahme bis 4. November 2024 für Betroffene

Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2024 beschlossen, der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen in der Sitzung am 23. November 2024 eine neue Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PP/KJP) zur Beschlussfassung vorzulegen.

Hintergrund ist, dass der Deutsche Psychotherapeutentag am 17./18. November 2023 eine neue Muster-Weiterbildungsordnung für die genannten Berufe beschlossen hat. Diese Änderungen sollen nun in nordrhein-westfälisches Landesrecht übernommen werden.

Die Muster-Weiterbildungsordnung können Sie hier [PDF, 715 KB] zur Information  herunterladen. 
Eine Weiterbildungsordnung kann den Text einer Muster-Weiterbildungsordnung, wie er vom Deutschen Psychotherapeutentag beschlossen wurde, jedoch nicht wortwörtlich übernehmen. Es wurden daher Änderungen vorgenommen, die rechtsförmlicher Natur sind oder dem Heilberufsgesetz bzw. der Verhältnismäßigkeit geschuldet sind.

Die geplante Weiterbildungsordnung für Neufassung der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PP/KJP) können Sie im Einzelnen der Vorlage entnehmen, die Sie hier [PDF, 765 KB] herunterladen können.

Die gegenwärtig noch geltende WBO PP/KJP vom 16. Dezember 2006 (MBl. NRW. 2007 S. 406), zuletzt geändert durch Beschluss vom 21. Mai 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 809) können Sie hier herunterladen [PDF, 230 KB]

Entsprechend den Vorgaben des § 8 in Verbindung mit § 6 des Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetzes haben betroffene Parteien bis zum Ablauf des 4. November 2024 (entscheidend ist der Eingang bei der Kammer) Gelegenheit, ihren Standpunkt zum Entwurf der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten 
der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PP/KJP) per E-Mail an anhoerung@ptk-nrw.de oder per Post an Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Willstätterstraße 10, 40549 Düsseldorf darzulegen. Bitte geben Sie zur eindeutigen Zuordnung als Betreff „Anhörung WBO PP/KJP“ an.

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