20 Jahre Psychotherapeutengesetz: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind im System angekommen
Mit dem „Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ (Psychotherapeutengesetz -PsychThG) wurden 1999 die beiden Berufsgruppen bei Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung in das System der Kassenärztlichen Vereinigungen integriert. Mit diesem Schritt war eine Reihe von Herausforderungen verbunden: Dazu gehörte, Bedarfsplanungen zu erweitern, die Zulassungsvoraussetzungen neu zu definieren und das Honorarsystem weiterzuentwickeln. Gleichzeitig musste sich die Profession neu organisieren und ihre berufsständische Selbstverwaltung gestalten. Heute sind Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im System angekommen und erbringen als anerkannte Berufsgruppe im ambulanten Versorgungssystem den Großteil der psychotherapeutischen Leistungen.
Positive Bilanz, klare Forderungen
Mit dem Festakt „20 Jahre Psychotherapeutengesetz“ feierte die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) am 11. September in Dortmund die zwei Dekaden Gemeinschaft unter dem Dach der Kassenärztlichen Vereinigungen. Vertreterinnen und Vertreter aus dem Gesundheitswesen und der Politik zogen auf der Veranstaltung eine positive Bilanz und betonten die Entwicklung der Psychotherapie als „Erfolgsgeschichte“ und als „Meilenstein in der ambulanten Versorgung.“ In Vorträgen und in einer Diskussionsrunde wurden jedoch auch klare Forderungen laut, unter anderem mit Blick auf die Bedarfsplanung, die Honorierung psychotherapeutischer Leistungen und die Reform der Psychotherapeutenausbildung.
„Fachlicher Gewinn in der Versorgung“
Auf Einladung des Ersten Vorsitzenden der KVWL gab Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) bei der Veranstaltung in seinem Grußwort einen Überblick über die historische Entwicklung der Psychotherapie in Deutschland und die aktuelle Versorgungssituation: Die Angebote von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seien als enormer fachlicher Gewinn in der Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen zu sehen; grundsätzlich sei die Qualität in der ambulanten Versorgung mit dem zunehmenden Wissen über psychische Störungen gestiegen. „Eine drängende Aufgabe ist es nun, dem gestiegenen Bedarf und der wachsenden Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen nachzukommen und die ambulanten Angebote auszuweiten“, betonte der Kammerpräsident. „Hierbei sind auch Versorgungsbereiche wie die Behandlung von psychischen Problemen im Zusammenhang mit chronischen körperlichen Erkrankungen zu sehen sowie psychotherapeutische Ansätze im Rahmen präventiver Maßnahmen“.
Erneuter Reformbedarf unbestritten
Mit dem Psychotherapeutengesetz von 1999 wurde auf Bundesebene die Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geregelt und es wurden zwei neue Heilberufe in der Psychotherapie geschaffen. Das Gesetz brachte allerdings von Anfang an Probleme mit sich, nicht zuletzt durch die fehlende rechtliche Absicherung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) sowie die fehlende Finanzierung der Versorgungsleistungen während des Ausbildungsteils der praktischen Tätigkeit. „Nach 20 Jahren stehen wir heute mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung vor der Überwindung dieser Probleme“, hielt Gerd Höhner auf der Jubiläumsveranstaltung der KVWL fest. „Mit dem Reformgesetz wird nun eine moderne Ausbildung zu einem akademischen Heilberuf geschaffen“.
Allerdings erkennt die PTK NRW in dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung weiterhin auch deutlichen Nachbesserungsbedarf. So sollten PiA und Psychologische Psychotherapeutinnen/Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Übergangsregelungen zum neuen System nutzen können. In der ambulanten Weiterbildung sollte ein gesetzlich geregelter Zuschuss ein angemessenes Einkommen auf Tarifniveau sichern. Wesentlich bei der Ausgestaltung der neuen Approbationsordnung muss die Vielfalt der psychotherapeutischen Verfahren sein.