4. Sitzung der 5. Kammerversammlung am 16. April 2021
Die 5. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) diskutierte in ihrer 4. Sitzung am 16. April 2021 unter anderem Entwicklungen im Zuge der Digitalisierung im Gesundheitswesen, Fragestellungen im Zusammenhang mit der Reform der Psychotherapieausbildung und Weiterbildung sowie die Themen Klima- und Umweltschutz als Kammeraufgaben. Sie beschloss zu Änderungen der Fortbildungs- und der Beitragsordnung und verabschiedete die Resolutionen „Psychische Folgen der Pandemie ernst nehmen – psychotherapeutische Angebote ausbauen“ [PDF, 104 KB] und „Komplexversorgung: Kooperation und Vernetzung“ [PDF, 202 KB].
Angesichts der Pandemielage fand die Kammerversammlung der PTK NRW erstmals als Videokonferenz statt. Im Oktober 2020 hatte das Gremium in einem unter umfassenden Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführten Präsenztreffen die notwendigen Beschlüsse auf den Weg gebracht, um in außergewöhnlichen Situationen online tagen und beschließen zu können. Gerd Höhner, Präsident der PTK NRW, begrüßte die Kammerversammlungsmitglieder und die drei Sprecherinnen der Interessenvertretung der Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Ausbildung (PiA) NRW. Er dankte Dr. Inez Freund-Braier und Felix Jansen, die ihr Mandat in der Kammerversammlung niedergelegt hatten, für ihr berufspolitisches Engagement und begrüßte Manush Bloutian-Walloschek und Dr. Kirsten Stelling als neue Kammerversammlungsmitglieder für die Fraktion Kooperative Liste.
Diskussion und Beschlüsse zu Ordnungen der Kammer
Andreas Pichler, Vizepräsident der PTK NRW, informierte ergänzend zu dem schriftlichen Vorstandsbericht zu den Aktivitäten der PTK NRW im letzten Halbjahr über die Entwicklungen bezüglich der notwendigen räumlichen Erweiterung der Geschäftsstelle. In der Diskussion des Vorstandsberichts wurden unter anderem Aspekte im Zusammenhang mit der Anbindung der psychotherapeutischen Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angesprochen. Auch die Ausgabe des elektronischen Psychotherapeutenausweises und die Anwendung der elektronischen Patientenakte wurden thematisiert.
Die Kammerversammlung nahm zudem zwei Anträge des Vorstandes an: In der Fortbildungsordnung wurde die zunächst bis Ende 2021 befristete Sonderregelung zur Akkreditierung von Online-Fortbildungen um ein Jahr verlängert. Gegenwärtig ließe sich die Weiterentwicklung der COVID-19-Pandemie nicht verlässlich abschätzen. Damit sei unsicher, ob im kommenden Jahr unter gesundheitlichen Aspekten Präsenz-Fortbildungen zu verantworten seien, so die Begründung. Die Fristverlängerung bis Ende 2022 soll verhindern, dass es zu Planungsunsicherheiten bei Veranstaltenden und in der Folge zu einem verminderten Fortbildungsangebot für Kammerangehörige kommt.
Zur Beitragsordnung wurde beschlossen, dass ab dem Beitragsjahr 2022 die Selbsteinstufung für die Berechnung des einkommensabhängigen Kammerbeitrags durch Vorlage einer Kopie des Einkommensteuerbescheids aus dem Bemessungsjahr zu ergänzen ist. Das Bemessungsjahr ist in Bezug auf das Beitragsjahr das jeweils vorvergangene Jahr. Alternativ könne die elektronische Lohnsteuerbescheinigung oder eine Gewinn- und Verlustrechnung eingereicht werden. „Stichproben haben in den vergangenen Jahren immer wieder ergeben, dass Mitglieder sich mitunter zu niedrig, aber auch zu hoch einstufen“, hatte Andreas Pichler, Vizepräsident der PTK NRW, den Antrag begründet. Mithilfe des Bescheids könne die Richtigkeit der Selbsteinstufung schnell und unkompliziert direkt geprüft und könnten Abweichungen entsprechend korrigiert werden. „Noch dazu binden die Prüfungen in der Kammer viele Kapazitäten, die zur Erledigung anderer Mitgliederanliegen genutzt werden können.“ Das vereinfachte Verfahren folgt dem Beispiel anderer Psychotherapeuten- und Ärztekammern. Der von zwei Fraktionen eingebrachte Antrag auf Wiedereinführung eines Einheitsbeitrags mit Härtefallregelung wurde von der Kammerversammlung abgelehnt.
Kritischer Blick auf DiGA
Die Mitglieder des Ende 2019 eingerichteten Ausschusses Digitalisierung der PTK NRW waren im Februar 2020 für ihre konstituierende Sitzung zusammengekommen. Ausschussvorsitzende Nina Engstermann berichtete über die bisherige Arbeit und betonte, dass bei der Festlegung des Arbeitsauftrages einmal mehr die Vielfalt der Themen deutlich geworden sei. In den kommenden Sitzungen wolle sich der Ausschuss unter anderem mit der Planung einer Veranstaltung zu Chancen und Risiken der Digitalisierung in der Psychotherapie sowie mit Kriterien für die inhaltliche Bewertung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) befassen.
Im Plenum wurde in der Diskussion die Notwendigkeit betont, sich als Berufsstand mit der Digitalisierung zu befassen, um nicht von der Entwicklung überrollt zu werden. Barbara Lubisch, Vorstandsmitglied der PTK NRW, betonte, dass einzelne DiGA bei individueller Indikationsstellung sinnvoll sein könnten, aber bei ihrer Nutzung im psychotherapeutischen Kontext viele kritische Aspekte zu berücksichtigen seien. „Wir lehnen es aus fachlicher Sicht eindeutig ab, dass Krankenkassen DiGA ausgeben können und noch dazu eine psychotherapeutische Begleitung bei der Nutzung nicht vorgesehen ist und nicht finanziert wird“, gab sie ein Beispiel. „Wir halten es auch für falsch, dass vorläufige Zulassungen möglich sind und lediglich ‚positive Versorgungseffekte‘ für eine Anwendung ausreichen. Zudem sehen wir Lücken beim Datenschutz und die Kosten mancher DiGA erscheinen uns im Verhältnis zu denen einer Psychotherapie inadäquat.“
Ausgestaltung der Aus- und Weiterbildung
Dr. Jürgen Tripp, Vorsitzender des Ausschusses Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Ausbildungsreform, informierte über den Diskussionsstand zum Entwurf einer Musterweiterbildungsordnung (MWBO), der auf dem Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) Ende April zur Abstimmung steht, und erläuterte offene Fragen bei der künftigen Weiterbildung. Mit den vom Land festgelegten Zielzahlen würden gegebenenfalls langfristig mehr Studienabsolventinnen und Studienabsolventen in die Weiterbildung und auf den Arbeitsmarkt streben, als derzeit Plätze und Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden seien. Mit dieser denkbaren Perspektive müsse sich die Profession befassen. Bezüglich der Koordinierung der Weiterbildung seien Fragen wie die Möglichkeit einer kontinuierlichen Selbsterfahrung über alle Phasen der Weiterbildung hinweg zu klären. Auch verfahrensbezogene Regelungen, angemessene und notwendige Richtzahlen und die Dauer der Weiterbildungsphase seien in Abstimmung.
In der Aussprache wurde gefordert, dass die ambulante Weiterbildungsphase von den Krankenkassen angemessen finanziert werden müsse. Hervorgehoben wurde, sich damit zu befassen, wie angesichts des großen Interesses an dem Beruf die Kapazitäten in Aus- und Weiterbildung sinnvoll gesteuert werden könnten. Angemahnt wurde, in die Zukunft zu schauen und Bereiche in den Blick zu nehmen, in denen Psychotherapie vermehrt eine Rolle spielen müsste. „Auf der Agenda des Vorstands der PTK NRW hat das Thema ‚Zukunft des Berufes‘ und die Gestaltung möglicher Arbeitsfelder für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bereits seit einiger Zeit einen zentralen Stellenwert“, bekräftigte Gerd Höhner.
Anpassungen im Heilberufsgesetz, neue Ausschussaufgaben
Julia Leithäuser, Vorsitzende des Ausschusses Satzung und Berufsordnung, stellte Überlegungen des Ausschusses zu den Anpassungen im Heilberufsgesetz NRW vor, die durch das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung notwendig werden. Dies betreffe den Kammernamen und die Berufsbezeichnung, die Organisation der Wahlkörper und die Repräsentanz der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie der Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche im Vorstand der Kammer. Im Austausch zu vorgestellten denkbaren Änderungen und Modellen betonte Gerd Höhner: „Wir werden uns im Herbst weiter mit diesem Thema befassen und erst dann in die Beratungen mit dem Ministerium gehen, wenn das Votum der Kammerversammlung vorliegt.“ Die Kammerversammlung nahm zudem den Antrag des Ausschusses an, die Zuständigkeit des Ausschusses unter der Bezeichnung Ausschuss für „Satzung, Berufsordnung und Berufsethik“ zu erweitern. „In der Psychotherapie haben ethische Haltung und ethisches Verhalten eine hohe Bedeutung. Daher ist es wichtig, dass auch die Psychotherapeutenkammer zu wichtigen und aktuellen Themen des Berufes eine klare Haltung bzw. Stellungnahmen entwickelt. Der Ausschuss kann hier wichtige Diskussionen vorbereiten und Beschlussvorlagen der Kammerversammlung vorlegen“, hieß es in der Begründung.
Wahlen für die Ausschüsse und zum DPT
Auf der Tagesordnung standen auch Ergänzungswahlen für die Ausschüsse und zum Deutschen Psychotherapeutentag (DPT). Jeweils für die Fraktion Kooperative Liste wurden gewählt: Benedikt Liesbrock als Mitglied und Lars Broszat als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss Digitalisierung, Boris Fahrion als Mitglied und Julia Schäfers als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen; Monika Koczulla als Mitglied im Ausschuss Satzung, Berufsordnung und Berufsethik. Manush Bloutian-Walloschek und Dr. Kirsten Stelling wurden als neue Delegierte für den DPT gewählt.
Resolutionen der PTK NRW
Die Kammerversammlung verabschiedete mit klarer Mehrheit zwei vom Vorstand der PTK NRW vorgelegte Resolutionstexte. Die Resolution „Psychische Folgen der Pandemie ernst nehmen – psychotherapeutische Angebote ausbauen“ [PDF, 104 KB] betont, dass bereits jetzt eine deutliche Zunahme des psychotherapeutischen Behandlungsbedarfs bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu erkennen sei. Landespolitik und Krankenkassen seien daher aufgefordert, zeitnah ausreichend Mittel und Ressourcen für die Ausweitung des psychotherapeutischen Behandlungsangebots im stationären und im ambulanten Bereich sicherzustellen. Mit der Resolution „Komplexversorgung: Kooperation und Vernetzung“ [PDF, 202 KB] begrüßt die Kammerversammlung den in § 92 Abs. 6 b Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankerten Auftrag des Gesetzgebers, eine neue Richtlinie für die multiprofessionelle Versorgung von Patientinnen und Patienten mit komplexem psychotherapeutischem oder psychiatrischem Behandlungsdarf zu erarbeiten. Auch für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche seien entsprechende Konzepte für die Umsetzung in der Regelversorgung zu entwickeln. Die Resolution stellt zudem heraus: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können in der „Komplexversorgung“ wie die Fachärztinnen und Fachärzte die verantwortliche Behandlungsführung im patientenindividuell zusammengesetzten Behandlungsteam übernehmen.
Klima- und Umweltschutz als Kammeraufgabe
Andreas Pichler für den Vorstand präsentierte Überlegungen und erste Schritte zu dem Thema „Klima- und Umweltschutz als Aufgabe der PTK NRW“ „Diese Themen sind nicht in der Satzung verankert, doch wir halten es für zunehmend wichtig, dass wir uns als Kammer damit befassen“, hielt er fest. Er erinnerte daran, dass die Kammerversammlung im November 2019 den Vorstand mit dem Beschluss „Klimaschutz ernst nehmen – erste Schritte gehen“ aufgefordert hatte, nach Verbesserungsmöglichkeiten eines auf ökologische Nachhaltigkeit ausgerichteten Handelns in verschiedenen Bereichen der Kammerarbeit zu suchen. Auch die Entschädigungs- und Reisekostenordnung der PTK NRW gehöre dabei auf den Prüfstand. Die ersten Analysen einer in der Geschäftsstelle eingerichteten Arbeitsgruppe ließen erkennen: Ökologisches Denken und Handeln seien schon längst in der Kammer angekommen und dementsprechende Maßnahmen würden bereits jetzt in vielen Bereichen umgesetzt. „Wir müssen uns nun damit beschäftigen, was wir mittel- und langfristig ins Auge fassen können. Ein Positionspapier hierzu ist in Arbeit“, informierte Andreas Pichler. Der Vorstand habe dazu ein Konzept mit mehreren Handlungsfeldern beraten. Neben Ökologie in der Geschäftsstelle, der Gremienarbeit und bei Veranstaltungen der PTK NRW sei der Aspekt „Klimaschutz in der psychotherapeutischen Versorgung“ erörtert worden. Hierzu führte Vizepräsident Andreas Pichler aus, dass gerade die Corona-Pandemie zeige, wie sehr und auf welche Weise die äußeren Lebensumstände die psychische Gesundheit der Menschen belasten und auch bedrohen können. Auch die Klimafrage stelle eine solche Belastung dar, mit der sich Patientinnen und Patienten auseinandersetzen. „Wir betrachten es als Teil unserer Aufgaben, auf die psychischen Auswirkungen der Bedrohung unserer Lebensgrundlagen hinzuweisen, und zwar nicht nur im individuellen Fall, sondern auch in Bezug auf unser aller Leben.“ Darüber hinaus sei die Diskussion zu führen, inwiefern Klimaschutz ein Thema der gesundheitspolitischen Interessenvertretung sein könne.
Arbeitsaufträge für die Ausschüsse
Die Kammerversammlung hatte mit ihrem Beschluss „Klimaschutz ernst nehmen“ dazu aufgefordert, auch die Entschädigungs- und Reisekostenordnung der PTK NRW auf Veränderungsmöglichkeiten im Sinne des Klima- und Umweltschutzes zu prüfen. Benedikta Enste, Mitglied im Finanzausschuss, stellte erste Überlegungen aus dem Ausschuss vor. In der Abstimmung wurde der Ausschuss beauftragt, sich weiter mit dem Thema zu befassen und geeignete Änderungsvorschläge zu erarbeiten. Die Kammerversammlung beschloss zwei weitere Arbeitsaufträge an die Ausschüsse: Der Ausschuss Satzung, Berufsordnung und Berufsethik wurde beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die erforderlichen Anpassungen von Satzungen und Ordnungen der PTK NRW für eine freiwillige Kammermitgliedschaft von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) zu prüfen. Der Finanzausschuss erhielt den Auftrag, sich mit den haushaltspolitischen Fragen einer Mitgliedschaft von PiA in der PTK NRW zu befassen. Abschließend standen Berichte aus den Ausschüssen und den Kommissionen auf der Tagesordnung.