Abrechnung von Psychotherapeutischen Sprechstunden und Probatorik per Video - Gebührenordnungspositionen angepasst

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können rückwirkend zum 1. Januar 2025 Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen auch dann abrechnen, wenn sie per Video erfolgt sind (s. a. Meldung vom 07.01.2025). Der Bewertungsausschuss hat hierfür die entsprechenden Gebührenordnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst.

Die Möglichkeit, Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Videotelefonat durchzuführen, wurde mit der Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie [PDF, 334 KB] geschaffen. Sie ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Gemäß den neuen Regelungen ist ein unmittelbarer persönlicher Kontakt zwischen Psychotherapeutin/Psychotherapeut und Patientin/Patient für Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung nicht mehr zwingend Voraussetzung, um Psychotherapien durchführen und abrechnen zu können. Video-Gruppentherapien dürfen allerdings weiterhin nur mit bis zu acht Teilnehmenden plus maximal einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten durchgeführt werden.
 

Einschränkungen aufgehoben, EBM-Abschnitte angepasst

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben mit ihrem Beschluss im Bewertungsausschuss die vormals bestehenden Einschränkungen für die Abrechnung von Gebührenordnungspositionen im Videokontakt in folgenden EBM-Abschnitten aufgehoben:

•    35.1 (nicht antragspflichtige Leistungen)
•    35.2 (antragspflichtige Leistungen)
•    35.3 (psychodiagnostische Testverfahren)
•    30.11 (neuropsychologische Therapie gemäß der Nr. 19 der Anlage I Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden)

Nähere Informationen über die Anpassungen bietet die Übersicht der KBV zur Vergütung von Videosprechstunden [PDF, 224 KB].

Damit können seit dem 1. Januar 2025 fast alle Leistungen der Psychotherapie-Richtlinie auch als Videosprechstunden erbracht werden, wenn aus therapeutischer Sicht nichts dagegenspricht. Es wird dabei empfohlen, dass insbesondere die erste Sprechstunde und die Probatorik in einem persönlichen Kontakt in der Praxis stattfinden.
 

Meldungen abonnieren