Abrechnungsempfehlungen stärken psychotherapeutische Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Bundesärztekammer (BÄK), die Beihilfeträger von Bund und Ländern (ausgenommen Hamburg und Schleswig-Holstein) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für privat Krankenversicherte verständigt [Stand 07/2024] [PDF, 719 KB]. Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hatte dazu in einer Meldung am 4. Juli 2024 informiert.
Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat nun am 15. August 2024 die entsprechenden Änderungen zur Regelung der Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgegeben [externer Link]. Die neuen Empfehlungen sind rückwirkend am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.
Mit den Abrechnungsempfehlungen werden Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung geschlossen. Für Versicherte der Privaten Krankenversicherung und Beihilfeberechtigte bringen sie Klarheit bezüglich wichtiger Leistungen, die Psychotherapie heute bietet. So wurden Leistungen berücksichtigt, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Die psychotherapeutische Versorgung von Versicherten der Privaten Krankenversicherung wird mit den neuen Abrechnungsempfehlungen nachhaltig gestärkt.
Online-Informationsveranstaltung zur Umsetzung – Termin und Anmeldung
Die Bundespsychotherapeutenkammer bietet zur Umsetzung der neuen Abrechnungsempfehlungen nach drei Online-Informationsveranstaltungen für Kammermitglieder drei weitere Veranstaltungen an. Bei den Terminen werden die Abrechnungsempfehlungen im Detail vorgestellt und Fragen beantwortet. Die Online-Informationsveranstaltungen finden jeweils von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr an folgenden Tagen statt:
Montag, den 16. September 2024
Montag, den 7. Oktober 2024
Montag, den 11. November 2024
Interessierte können sich per E-Mail unter veranstaltung@bptk.de und Angabe des gewünschten Termins anmelden. Im Vorfeld der von ihnen ausgewählten Veranstaltung erhalten angemeldete Kammermitglieder per E-Mail einen Zoom-Link, über den sie online beitreten können.
Dringender Reformbedarf von GOP/GOÄ bleibt unverändert bestehen
Anlass für die Vereinbarung war, dass das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) bzw. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)) veraltet ist. Zum Beispiel sind etablierte Leistungen wie die psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung und die Kurzzeittherapie in den Verzeichnissen nicht enthalten. Mit den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen schließen die Beteiligten diese Lücken. Patienten und Patientinnen der Privaten Krankenversicherung erleichtert dies den Zugang zur modernen Psychotherapie.
Mit den Empfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privat-Psychotherapie bereits vor Inkrafttreten einer neuen GOP bzw. GOÄ verbessert. Die große Zahl der dafür notwendigen Analogbewertungen unterstreicht die unverändert dringliche Notwendigkeit einer grundlegenden Novellierung der veralteten Gebührenordnung, nach der psychotherapeutische Leistungen abgerechnet werden.
Das psychotherapeutische Leistungsspektrum der derzeit gültigen Privat-Gebührenordnung und ihre Bewertungen wurden seit 1996 nicht mehr angepasst. Eine moderne psychotherapeutische Versorgung ließ sich damit nicht mehr adäquat abbilden. Das galt sowohl für die Diagnostik als auch für die Behandlung psychischer Erkrankungen. Auch die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen unterschreitet die für gesetzlich Krankenversicherte deutlich.