Abteilungsleitung für Psychotherapeuten möglich - „Krankenhausplan NRW 2015“ beschlossen
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 22. Juli einen neuen Krankenhausplan 2015 beschlossen. Darin ist eine wichtige Klarstellung zur Leitungsfunktion von Psychotherapeuten in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern enthalten. Danach bekräftigt das NRW-Gesundheitsministerium die Regelung § 31 Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHGG), nach der Abteilungen mit Patienten, bei denen Psychotherapie angezeigt ist, von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geleitet werden können.
Im Krankenhausplan finden sich auch Ansätze für eine Neuausrichtung der Krankenhäuser für psychisch kranke Menschen. Die Zukunft von Psychiatrie und Psychosomatik ist danach multiprofessionell und einrichtungsübergreifend. „Auf Grund der Komplexität psychischer […] Krankheitsbilder ist ein ganzheitlicher integrativer Behandlungsansatz notwendig […] es bedarf einer krankheitsspezifischen differenzierten Diagnostik und Behandlung aus Psychotherapie, Psychopharmakotherapie und anderen Therapieverfahren durch ein multiprofessionelles Team aus therapeutischen und pflegerischen Fachkräften“, stellt NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens fest.
Zukünftig sollen Psychiatrie und Psychosomatik deshalb auch gemeinsam geplant werden. Während in somatischen Krankenhäusern ein erheblicher Bettenabbau erfolgt, ist in der Psychiatrie und Psychosomatik ein Zuwachs von 14 Prozent und in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ein Zuwachs von zehn Prozent vorgesehen. Weitere Vorgaben betreffen Konsiliar- und Liaisondienste, Kooperationen der Institutsambulanzen mit Niedergelassenen zur Vor- und Nachsorge und überregionale Angebote für besonders komplexe psychische Störungen.
Nach § 12 Abs. 1 KHGG NRW stellt das Gesundheitsministerium einen Krankenhausplan gemäß § 6 Krankenhausgesetz auf und schreibt ihn fort. Die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan ist die Voraussetzung dafür, dass das Land sich an einer Investitionsfinanzierung beteiligt und ein Krankenhaus in die Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen wird. Die Krankenhausträger und Krankenkassen sind jetzt aufgefordert, regionale Planungskonzepte zu verhandeln und dem Ministerium zur Genehmigung vorzulegen. Die PTK NRW wird diesen Prozess weiter verfolgen und sich für eine leitliniengerechte, psychotherapeutische Versorgung von Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen in stationären Einrichtungen einsetzen.