Änderung der Psychotherapie-Richtline und -Vereinbarung zum 1. April 2017 – Informationen zu den Neuerungen

Zum 1. April 2017 treten die am 16. Juni 2016 geänderte Psychotherapie-Richtlinie und die in der Folge geänderte Psychotherapie-Vereinbarung in Kraft. Neben der Einführung neuer Leistungen wie der psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akutbehandlung werden damit von April an diverse Änderungen in Antragsverfahren und Formalien zu beachten sein.

Die Kürze der Zeit zwischen offizieller Information Mitte Februar und Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 1. April lässt kaum erwarten, dass zum Stichtag alle Fragen beantwortet sein können und müssen. Des Weiteren wurden wesentliche Vereinbarungen, etwa zu der Vergütung der neuen Leistungen, noch nicht getroffen. Wir gehen daher davon aus, dass die Umsetzung der neuen Richtlinie einiger Zeit bedarf, um die informationellen und organisatorischen Rahmenbedingungen mit gebotener Sorgfalt erfüllen zu können. Dass dieser zeitliche Umstellungsbedarf nicht den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten angelastet werden kann, versteht sich aus unserer Sicht von selbst.

Informationen im Internet

Unterstützende Informationen über die neuen Regelungen bietet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit der Broschüre „Praxis-Info Psychotherapie-Richtlinie“ an. Sie erläutert die wesentlichen Änderungen nebst den dazugehörigen Formularen und bietet eine fachliche Bewertung der neuen Vorschriften.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert auf ihrer Homepage ebenfalls über die Änderungen von Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung; Sie finden dazu unter „Psychotherapie“, Menüpunkt „Strukturreform“ eine eigene Themenseite [Externer Link]. Hinterlegt sind dort Informationen zu den einzelnen Änderungen, den neuen Leistungen, den veränderten Formularen, eine Ausfüllhilfe sowie die rechtlichen Grundlagen der Strukturreform.

Anlaufstellen in den Regionen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe sind die zuständigen Ansprechpartner für die Fragen der Umsetzung in ihren jeweiligen Bezirken. Insofern empfehlen wir Ihnen, sich bei Detailfragen direkt an die Kassenärztlichen Vereinigungen zu wenden:

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein:
www.kvno.de [Externer Link]
Telefon: 0211/5970-0

  • Mit Praxissitz im Regierungsbezirk Düsseldorf:
    Tel.: 0211/5970-8888
    Fax: 0211/5970-8889
  • Mit Praxissitz im Regierungsbezirk Köln:
    Tel.: 0221/7763-6666
    Fax: 0221/7763-6450

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe:
www.kvwl.de [Externer Link]
Telefon Service-Center: 0231/9432-1000

Informationsveranstaltungen

Die Psychotherapeutenkammer NRW bietet im April Informationsveranstaltungen in Kooperation sowohl mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein als auch der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe an. Die aktuellen Programme und Anmeldeformluare finden Sie hier:

  • 24.04.2017 in Dortmund
  • 28.04.2017 in Düsseldorf

Weitere Informationsveranstaltungen zur Umsetzung der geänderten Psychotherapie-Richtlinie bieten die Berufsverbände an. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei den Verbänden.

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