Anpassung der Rehabilitations-Richtlinie
Mit den am 04.08.2018 in Kraft getretenen Änderungen wurde die Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses an das seit Anfang des Jahres geltende Bundesteilhabegesetz (BTHG) angepasst, das Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen mehr Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und individuelle Selbstbestimmung ermöglichen soll.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sollen gemäß der geänderten Richtlinie weiterhin auf Beratungsangebote hinweisen, die nun mit der Möglichkeit zur Beratung durch die Rehabilitationsträger und ergänzende unabhängige Angebote zur Teilhabeberatung erweitert wurden. Neu ist auch die Möglichkeit, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ggf. weitere Teilhabebedarfe vermerken können, was die Krankenkassen zur frühzeitigen Bedarfserkennung aufgreifen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).