Aufruf zur Teilnahme an der Befragung "Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung"
Die Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) wendet sich mit einer Umfrage an alle niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Erwachsenen oder Kindern und Jugendlichen arbeiten und ihre Psychotherapien (auch) im Rahmen der Kostenerstattung durchführen bzw. durchgeführt haben.
Da es nach wie vor lange Wartezeiten bei Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten gibt, ist die Kostenerstattung für viele Patientinnen und Patienten die einzige Alternative für eine ambulante Psychotherapie. Nachdem sich zwischen 2005 und 2015 die Ausgaben für Kostenerstattung gemäß §13 Abs. 3 SGB V fast verzehnfacht haben, wurde mit Einführung der neuen Psychotherapierichtlinie diese Form der Finanzierung von Psychotherapie jedoch deutlich eingeschränkt.
Teilnahme bis zum 15. März möglich
In einer von mehreren Psychotherapeutenkammern konzipierten nahezu bundesweiten Befragung sollen nun Aspekte der derzeitigen psychotherapeutischen Versorgung im Rahmen der Kostenerstattung erfasst werden. Ziel ist, den aktuellen Stand zu dokumentieren bzw. mit der Situation vor der Einführung der neuen Psychotherapierichtlinie zu vergleichen, um daraus ggf. gesundheitspolitische Forderungen ableiten zu können. Hierzu haben wir auf der Basis einer bereits 2014 durchgeführten ähnlichen Befragung einen Fragebogen entwickelt, den Sie hier aufrufen und online ausfüllen können [externer Link]. Für die Aussagekraft der Erhebung und damit für die politische Argumentation ist eine möglichst hohe Beteiligung hilfreich und notwendig. Wir bitten Sie, unser Vorhaben zu unterstützen!
Ihre Teilnahme an der Befragung ist bis zum 15. März 2018 möglich. Sie ist freiwillig und kann jederzeit ohne Speicherung der Daten beendet werden. Das Ausfüllen des Fragebogens erfordert etwa 15-30 Minuten. An verschiedenen Stellen werden Sie um Zahlenangaben (z.B. Anzahl der Patientinnen und Patienten, Stunden, Wochen, Therapieplätze) gebeten. Es ist uns bewusst, dass Sie hier oft nur Schätzwerte angeben können. Bitte versuchen Sie, diese Angaben so genau wie möglich zu schätzen. Darüber hinaus bitten wir Sie, zu mehreren Punkten Ihre Angaben getrennt für die Jahre 2016 und 2017 zu machen. So können wir die Situation der Kostenerstattung u.a. vor und nach Einführung der neuen Psychotherapierichtlinie vergleichend untersuchen. Über die Ergebnisse der Studie werden wir in unseren Medien für Kammermitglieder und hier auf der Homepage informieren.
Wir freuen uns, wenn Sie uns bei dieser wichtigen Erhebung unterstützen und bedanken uns im Voraus für Ihre Zeit und Ihre Hilfe!
Externer Link zur Onlinebefragung: https://www.lpk-bw.de/limesurvey/index.php/228719