Bedarfsplanung diskriminiert ländliche Regionen Gespräch mit CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Die Psychotherapeutenkammer NRW hat in Gesprächen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erläutert, warum die bisherige Bedarfsplanung ländliche Regionen diskriminiert und insbesondere Westfalen-Lippe gegenüber Nordrhein in der psychotherapeutischen Versorgung benachteiligt.
Die Versorgung psychisch kranker Menschen ist in Westfalen-Lippe deutlich schlechter als in Nordrhein. Während in Nordrhein auf 100.000 Einwohner 29 Psychotherapeuten kommen, sind es in Westfalen-Lippe nur 20 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner. In Nordrhein ist die Versorgung mit Psychotherapeuten um 50 Prozent besser als in Westfalen-Lippe.
Die bisherigen Verhältniszahlen in der Bedarfsplanung diskriminieren den ländlichen Raum. Nach derzeitigen Verhältniszahlen reicht in ländlichen Regionen ein Psychotherapeut für 23.106 Einwohner aus, während in Kernstädten ein Psychotherapeut für 2.577 Einwohner notwendig ist. Für diese enorme Spreizung der Verhältniszahlen existiert keine sachliche Begründung. Die Annahme, dass Menschen in der Stadt neunmal häufiger psychisch krank werden als auf dem Land, lässt sich fachlich nicht begründen. Die ungleiche Verteilung der unterschiedlichen Planungsbezirke (Stadt/Land) in Nordrhein und Westfalen-Lippe führt in der Summe dazu, dass die Versorgung psychisch Kranker in Westfalen-Lippe deutlich schlechter ist als in Nordrhein.
Die Psychotherapeutenkammer NRW fordert deshalb eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung, insbesondere:
- die Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung durch eine kleinräumige Planung,
- eine sektorübergreifende Planung der Versorgungsangebote,
- eine adäquate Berücksichtigung von Häufigkeit und Schweregrad psychischer Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Zu- oder Abschläge bei Honoraren sowie Praxisaufkäufe aufgrund der bisherigen Verhältniszahlen für Psychotherapeuten lehnt die Psychotherapeutenkammer NRW ab. Sie würden zu einer Verschärfung der Unterversorgung führen.