Bereichsweiterbildung Sozialmedizin – Informationsveranstaltung am 24. April 2024

Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen hat in Kooperation mit der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. (LVG & AFS Nds. e. V.) ein Curriculum für eine Bereichsweiterbildung „Sozialmedizin“ erarbeitet und die Durchführung organisiert. Diese Bereichsweiterbildung steht auch Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus Nordrhein-Westfalen offen.

Die Bereichsweiterbildung wird von November 2024 bis Dezember 2025 angeboten und online via Zoom durchgeführt. Hier finden Sie Informationen zu Inhalten und Anmeldung  [externer Link]. Zur Einführung findet am 24. April 2024 von 18:00 – 20:15 Uhr online eine Info-Veranstaltung statt. Interessierte können sich direkt für das Zoom-Webinar registrieren  [externer Link].

Die Sozialmedizin befasst sich als Teilgebiet der Medizin insbesondere mit den Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Mensch und Gesellschaft. Bisher war sie Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Mit dem „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)-Reformgesetz) wurde die sozialmedizinische Begutachtung Anfang 2020 jedoch für weitere Heilberufe geöffnet. Somit können sich jetzt auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in diesem Gebiet weiterbilden.

Die für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus Nordrhein-Westfalen geltenden Bedingungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ sind der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen  [PDF, 230 KB] zu entnehmen.
 

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