Bewerbung für eine Gutachtertätigkeit in der ambulanten Psychotherapie bis 30. Mai 2022

Kammermitglieder, die sich für eine Gutachtertätigkeit in der ambulanten Psychotherapie interessieren, können sich bis zum 30. Juni 2022 online bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dafür bewerben. Die offizielle Ausschreibung bezieht sich auf alle Therapieverfahren für alle Altersgruppen – mit Ausnahme der Systemischen Therapie, die derzeit nur für die Behandlung von Erwachsenen zugelassen ist. Gutachterinnen und Gutachter werden zum 1. Januar 2023 für fünf Jahre bestellt. Die KBV nimmt Bewerbungen bis zum 30. Juni ausschließlich über ein Online-Formular entgegen. Neu ist, dass im Rahmen der Online-Bewerbung ein vollständig ausgefülltes Formular zum Nachweis für die Supervisoren- und Dozententätigkeit verwendet werden muss. Auf Anfrage der Bewerberinnen und Bewerber kann es beispielsweise durch psychotherapeutische Ausbildungsinstitute oder zugelassene Weiterbildungsstätten ausgefüllt werden. Auf der Seite der KBV können Interessierte Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten und die benötigten Formulare abrufen. [externer Link].

Hinweis für aktuelle Gutachterinnen und Gutachter

Bereits bestellte Gutachterinnen und Gutachter können bis zum 31. Dezember 2022 tätig bleiben. Für eine Fortsetzung ihrer Gutachtertätigkeit über dieses Datum hinaus ist eine erneute Bewerbung notwendig. Dabei sind Änderungen der bereits vorgelegten Nachweise mitzuteilen. Zudem sind eine aktuell andauernde vertragsärztliche Tätigkeit sowie eine jeweils aktuell andauernde Supervisoren- und Dozententätigkeit nachzuweisen.
Gutachterverfahren in der ambulanten Psychotherapie
Gutachterinnen und Gutachter werden von der KBV im Einvernehmen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) alle fünf Jahre neu bestellt. Das Gutachterverfahren dient dazu festzustellen, ob die in der Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung genannten Voraussetzungen für eine Psychotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind. Hierzu prüfen bestellte Gutachterinnen und Gutachter den Antrag auf Psychotherapie der Patientin oder des Patienten mitsamt dem Bericht der Therapeutin oder des Therapeuten unter fachlichen Gesichtspunkten.
 

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