BPtK-Praxis-Info „Datenschutz 2018“ erschienen
Ende Mai 2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Sie ist damit auch in Deutschland unmittelbares Recht. Zusätzlich zu den Regelungen, die hierzulande bereits vorher Bestand hatten, bringen die EU-Vorgaben weitere Pflichten für die psychotherapeutische Praxis mit sich.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten, wobei verarbeiten praktisch jede Art der Datenverwendung, zum Beispiel das Erheben, Ordnen, Speichern, Ändern, Anpassen, Nutzen, Weiterleiten, Verknüpfen, Löschen oder Vernichten von Daten umfasst. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Daten in elektronischer Form oder auf Papier vorliegen.
Informationen zu Datenschutz und Schweigepflicht
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat die Änderungen mit Mai dieses Jahres zum Anlass genommen, die wesentlichen Anforderungen zu den Themen Datenschutz und Schweigepflicht in einer neuen Praxis-Info zusammenzufassen.
In ihrer Broschüre informiert die BPtK grundlegend über die Pflichten für Praxisinhaber hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit. Einzelne Kapitel befassen sich mit Empfehlungen für die Praxisorganisation und für Verträge mit Dienstleistern, erläutern, was Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ihrem Verhältnis zu Patientinnen und Patienten beachten müssen, beschreiben die Regeln bei Datenpannen und informieren zu Sanktionen und Haftung.