BPtK-Spezial zur Reform der Psychotherapeutenausbildung erschienen
Nach jahrelanger Debatte ist die Reform der Psychotherapeutenausbildung kurz vor dem Ziel: Der seit Jahresanfang vorliegende Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium stellt ein wegweisendes Gesamtkonzept zur Reform der Psychotherapeutenausbildung dar, das wesentliche Forderungen der Profession aufgreift.
In ihrem Spezial zur Reform der Psychotherapeutenausbildung fasst die Bundespychotherapeutenkammer (BPtK) die zentralen Aspekte der Reform aus Sicht des Berufsstandes zusammen.
Vorgesehen ist ein Direktstudium der Psychotherapie mit einem dreijährigen Bachelor- und einem zweijährigen Masterabschnitt, das nach einer staatlichen Prüfung zur Approbation führt. In einer anschließenden Weiterbildungsphase erwerben die angehenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Voraussetzung für die Zulassung zur psychotherapeutischen Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten die Fachkunde in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. Gleichzeitig setzen sie in ihrer Weiterbildung Schwerpunkte für die Behandlung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen.