Bundesrat stimmt der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu
Am 14. Februar hat der Bundesrat dem Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu einer Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit eigenen Änderungen zugestimmt. Setzt die Bundesregierung die Änderungen um, tritt die Verordnung am 1. September 2020 in Kraft.
Die Approbationsordnung definiert einen hohen Anspruch an die wissenschaftliche und praktische Ausbildung. In der Lehre und in umfangreichen Praxisanteilen in Versorgungseinrichtungen erwerben die Studierenden die psychotherapeutischen Kernkompetenzen in Diagnostik, Beratung und Behandlung, die mit der Approbation beherrscht werden müssen. Die praktischen Tätigkeiten in ambulanten und stationären Versorgungseinrichtungen haben allein im Masterstudium den Umfang von einem Praxissemester.
Umfangreiche wissenschaftliche und praktische Ausbildung
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden in der neuen Struktur unter Berücksichtigung der Sicherheit von Patientinnen und Patienten bereits in einem Bachelor- und Masterstudium wissenschaftlich und praktisch so umfangreich für die Ausübung der psychotherapeutischen Heilkunde ausgebildet, dass sie im Anschluss an das Studium die Approbation erhalten können.
Für den Erhalt der Approbation müssen sie zunächst eine staatliche Prüfung bestehen. Diese besteht aus einer mündlichen Prüfung und einer Parcoursprüfung mit Schauspielpatientinnen und Schauspielpatienten, die eine realitätsnahe Prüfung von Handlungskompetenzen im Umgang mit Patientinnen und Patienten gewährleistet.
Spezialisierung in der Weiterbildung
Erst nach Erteilung der Approbation können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine Weiterbildung in Berufstätigkeit absolvieren. In der Weiterbildung spezialisieren sie sich für ein Psychotherapieverfahren und die Versorgung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen. Nach Inkrafttreten der Verordnung müssen bundesweit ausreichende Studienplatzkapazitäten geschaffen werden. Die Studiengänge müssen ab dem Wintersemester 2020 den Anforderungen der Approbationsordnung entsprechen.