Bundesweiter Start der ePA frühestens im April 2025

Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) soll nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) frühestens Anfang des zweiten Quartals 2025 erfolgen. Ursprünglich sollte er nach vorherigen Tests in mehreren Modellregionen Mitte Februar dieses Jahres beginnen.

Für die bundesweite Einführung seien zwei Kriterien maßgeblich, heißt es in einem Brief des BMG an die Gesellschafter der gematik als Nationale Agentur für Digitale Medizin. Zum einen müsste sich die ePA in den Modellregionen bewähren. Zum anderen müssten in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitere technische Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit umgesetzt und abgeschlossen sein. Aktuell seien trotz aller Bemühungen und mit vollem Einsatz aller Beteiligten mehr Zeit und Ressourcen für die Einführung und Stabilisierung der ePA eingeplant werden als ursprünglich vorgesehen. Vor diesem Hintergrund sei von „einer frühestmöglichen bundesweiten Nutzung“ der Akte durch Praxen, Krankenhäuser und anderen Einrichtungen im Medizinwesen nun erst Anfang des zweiten Quartals 2025 auszugehen, teilte das BMG mit.

Neben Franken und Hamburg wird die ePA auch im Münsterland, in Recklinghausen und Bochum (Westfalen-Lippe) sowie in Aachen, Düren, Essen und Jülich (Nordrhein) getestet. Insgesamt sind rund 230 Praxen und Krankenhäuser an der seit dem 15. Januar 2025 laufenden Pilotphase beteiligt. Parallel dazu haben die Krankenkassen in dieser Zeit für ihre Versicherten eine Akte angelegt, sofern diese nicht widersprochen haben. Die Erprobungsphase war ursprünglich auf vier Wochen festgelegt worden. Im Anschluss daran wollte der Bundesgesundheitsminister entscheiden, ab wann die ePA bundesweit eingeführt wird.

Nächste Ausbaustufe verschoben auf März 2026

Die Gesellschafter der gematik haben angesichts des verschobenen Starttermins am 13. Februar 2025 beschlossen, die nächste Ausbaustufe der ePA von Juli dieses Jahres auf März 2026 zu verlegen. Von der Verschiebung betroffen sind u. a. Funktionen wie eine verbesserte Suche mithilfe von Metadaten und die Nutzung von Daten aus der Akte zu Forschungszwecken. Ab März 2026 soll zudem eine Volltextsuche in der ePA möglich sein.

Die Ausstattung aller Praxen mit der nötigen Software erfolgt mit Beginn des bundesweiten Rollouts. Erst dann sind Praxen verpflichtet und technisch in der Lage, die ePA ihrer Patientinnen und Patienten einzusehen und zu befüllen. Praxen, die ihre Patientinnen und Patienten darauf hinweisen wollen, dass die Erprobung noch läuft und sie die ePA noch nicht nutzen können, können dafür das Informationsblatt der KBV [PDF, 84,5 KB] verwenden.

Themenschwerpunkt der Kammer informiert zur ePA

Weitere Informationen und Hintergrundwissen zur ePA finden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in dem Themenschwerpunkt „Digitale Agenda“ auf der Homepage der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen.

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