Die Broschüre „Basiswissen Sucht – Ein Leitfaden für die psychotherapeutische Praxis“ liegt in überarbeiteter Auflage vor
Im Juni 2017 hatten die Psychotherapeutenkammer NRW und die LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz die Broschüre „Basiswissen Sucht – Ein Leitfaden für die psychotherapeutische Praxis“ herausgegeben. Sie steht nun in überarbeiteter Auflage zur Verfügung.
Überarbeitet wurde in der Checkliste „Tabak“ das Kapitel „Besonderheiten in der Psychotherapie (Seite 49). In der ersten Auflage wurden die Leitlinien-Empfehlungen wie folgt zusammengefasst:
„Zur Psychotherapie bei Tabakabhängigkeit empfehlen die Behandlungsleitlinien Verhaltenstherapie in Gruppen oder einzeln, eventuell unterstützt durch Pharmakotherapie. ... Nicht zu empfehlen sind derzeit E-Zigarette (auch nicht als ‚harm reduction’-Ansatz), Hypnotherapie und psychodynamische Therapie (uneinheitliche Befundlage), Aversionstherapie oder Akkupunktur (keine Evidenz).“
Hinsichtlich der weitergehenden Statements in der Leitlinie wurden die Empfehlungen zu den unterschiedlichen Behandlungsansätzen nun detaillierter dargestellt:
„Gemäß den Behandlungsleitlinien sollen in der Psychotherapie bei Tabakabhängigkeit verhaltenstherapeutische Einzel- oder Gruppeninterventionen angeboten werden, eventuell unterstützt durch Pharmakotherapie. Darüber hinaus kann Hypnotherapie angeboten werden (Datenlage zur Wirksamkeit uneinheitlich). Keine Wirksamkeitsbelege liegen laut Behandlungsleitlinie für eine psychodynamische Therapie vor. Akupunktur hat keinen spezifischen Effekt auf die langfristige Abstinenz und kann nicht empfohlen werden. Nicht empfohlen werden sollten E-Zigaretten (auch nicht als ‚harm reduction’- Ansatz) und Aversionstherapie.“
Wir bitten Sie, diese Überarbeitung in Ihrer Arbeit mit der gedruckten 1. Auflage Juni 2017 der Broschüre zu berücksichtigen.
Die 1. überarbeitete Auflage November 2017 kann hier heruntergeladen werden.
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Web-News vom 19.06.2017 [Interer Link]