Die Kammerversammlung der PTK NRW verabschiedete am 11.11.2017 vier Resolutionen
Die Weiterführung der Ausbildungsreform, die Vergütung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, die Bedarfsplanung insbesondere im Ruhrgebiet und die Vermittlung probatorischer Sitzungen sind die Themen, zu denen die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) am 11.11. in Dortmund vier Resolutionen beschlossen hat.
In ihrer Resolution „Ausbildungsreform jetzt angehen! – Finanzierung sicherstellen“ begrüßt die Kammerversammlung der PTK NRW, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erste Schritte des Gesetzgebungsverfahrens zur Reform der Psychotherapeutenausbildung geleistet hat. Sie fordert die regierungsbildenden Parteien auf, die Reform des Psychotherapeutengesetzes in ihren Koalitionsvertrag aufzunehmen sowie die rechtlichen und ökonomischen Voraussetzungen für die Weiterbildung zu schaffen. Zu den weiteren zentralen Anliegen zählen ein einheitlicher Zugang zum Psychotherapie-Studium, eine hinreichende Strukturqualität in der Ausbildung sowie ausreichende Praxiserfahrung vor Erteilung der Approbation und die Zusammenführung der beiden heutigen Berufe zu einem Beruf mit unterschiedlichen Schwerpunkten in der Weiterbildung. Die Kammerversammlung betont in ihrer Resolution zudem den weiter bestehenden intensiven Gesprächs- und Klärungsbedarf zum vorgelegten Arbeitsentwurf des BMG vom Juli 2017.
Mit der Resolution „Psychotherapeutische Versorgung im Ruhrgebiet sicherstellen – Bedarfsplanung korrigieren!“ fordert die Kammerversammlung die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Krankenkassen als Verhandlungspartner im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, die für das Ruhrgebiet geltenden Sonderregelungen Ende 2017 auslaufen zu lassen und Maßnahmen zu ergreifen, um ein Versorgungsniveau herzustellen, das dem vergleichbarer Regionen im Bundesgebiet entspricht. Aktuell ist im Ruhrgebiet ein Psychotherapeut für 4543 Einwohner zuständig, während im übrigen Nordrhein- Westfalen ein Psychotherapeut 3097 Einwohner versorgt. Für Patientinnen und Patienten im Ruhrgebiet ergeben sich derzeit bis zu 17 Wochen Wartezeit auf einen Therapieplatz.
„Vergütung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung verbessern“ lautet die dritte verabschiedete Resolution. Die Kammerversammlung trägt darin ihre Forderung an den Gesetzgeber heran, die Vorgaben zur angemessenen Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen im SGB V zu präzisieren und der Selbstverwaltung enge Vorgaben für die Vergütung nicht delegierbarer, streng zeitgebundener Leistungen vorzugeben. Im Oktober 2017 hatte das Bundessozialgericht die Rechtmäßigkeit der Systematik der sogenannten Strukturzuschläge aus dem Beschluss des Bewertungsausschusses vom 22.09.2015 anerkannt. „Während die Vergütung einer qualifizierten Praxisangestellten in der Systematik des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in allen anderen Arztgruppen grundsätzlich in jede Leistung eingepreist ist, erhalten nur überdurchschnittlich ausgelastete psychotherapeutische Praxen einen Kostenzuschuss und können sich eine Fachkraft erst leisten, wenn sie an der äußersten Belastungsgrenze tätig sind“, hält die Kammerversammlung in ihrer Resolution fest.
Die vierte Resolution der Kammerversammlung der PTK NRW verlangt eine „Ausreichende Zahl von Therapieplätzen statt Vermittlung von probatorischen Sitzungen durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (TSS)“. Zukünftig müssen auch probatorische Sitzungen zur Einleitung einer zeitnah erforderlichen Richtlinien-Psychotherapie über die Teminservicestellen vermittelt werden. Damit wird hilfesuchenden Patienten aber nur eine Schein-Lösung angeboten, so die Kammerversammlung, da die notwendigen Therapieplätze nicht in ausreichendem Maß vorhanden sind. Sie fordert die Krankenkassen und die Politik daher auf, den Beschluss aufzuheben und die Vermittlung in Sprechstunde und Akutbehandlung beizubehalten. Darüber hinaus beinhaltet die Resolution die Forderung, die Ausgaben für Kostenerstattung offenzulegen und die Mittel für die Schaffung neuer Psychotherapeutensitze zur Verfügung zu stellen.