Die Kammerversammlung der PTK NRW verabschiedete am 6. November 2021 drei Resolutionen
Die 5. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW verabschiedete am 6. November 2021 in ihrer 5. Sitzung in dieser Wahlperiode mit jeweils großer Mehrheit drei Resolutionen.
Die Resolution „Psychische Folgen der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen ernst nehmen – die Menschen nicht vergessen!“ [PDF, 117 KB] macht deutlich, dass ein Teil der von der Flut Betroffenen bei der Verarbeitung der traumatischen Erlebnisse und Verluste professionelle Unterstützung benötigt. Den damit verbundenen Mehrbedarf an Psychotherapie werde die durch die Corona-Pandemie ohnehin überlastete ambulante psychotherapeutische Versorgung nicht auffangen können. Die Psychotherapeutenkammer NRW fordert daher, dass alle an der Versorgung beteiligten Sektoren kurz- und mittelfristig die notwendigen Behandlungsressourcen bereitstellen. Darüber hinaus sollten die Krankenkassen die außervertragliche Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren nach § 13. Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) beschleunigt bearbeiten und bewilligen, damit Privatpraxen vorübergehend in die Versorgung von gesetzlich Versicherten mit einbezogen werden können. Zudem sollte eine finanzielle (Landes- und Bundes-)Förderung auch für weitere Projekte der psychosozialen Versorgung bereitgestellt werden, um Folgen der Hochwasserkatastrophe aufzufangen. Abschließend betont die Kammerversammlung: „Die Psychotherapeutenkammer NRW steht mit ihrer Expertise für die Hilfe bei der Bewältigung der psychischen Folgen der Hochwasserkatastrophe nach wie vor zur Verfügung.“
Versorgung von Kindern und Jugendlichen
Mit ihrer Resolution „Ermächtigungen zur Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie nutzen!“ [PDF, 102 KB] weist die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW darauf hin, dass Umfragen zufolge die Anfragen nach Psychotherapieplätzen für Kinder und Jugendliche seit Beginn der Corona-Pandemie um 60 Prozent gestiegen seien. Da die Praxen ohnehin ausgelastet seien und von einem langfristig erhöhten Bedarf auszugehen sei, fordert die Psychotherapeutenkammer NRW die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen auf, die Möglichkeit von Ermächtigungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu prüfen und umzusetzen. Für eine nachhaltige Verbesserung der Versorgungslage wird eine Ermächtigung über insgesamt vier Jahre für sachgerecht gehalten. Weiterhin sollten die Tätigkeit in Anstellung und das Jobsharing für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erleichtert werden. Zusätzlich werden die Krankenkassen aufgefordert, auch psychotherapeutische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen im Kostenerstattungsverfahren nach § 13. Abs. 3 SGB V beschleunigt zu bearbeiten und zu bewilligen. Angesichts der deutlich steigenden Anfragen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Erwachsenen sollten die in der Resolution beschriebenen Maßnahmen auch in diesem Bereich umgesetzt werden.
Finanzierung der Weiterbildung
Mit über 97 Prozent Ja-Stimmen wurde die Resolution „Die unzureichende Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gefährdet die psychotherapeutische Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen“ [PDF, 16 KB] verabschiedet. Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes 2019 habe der Gesetzgeber zwar geeignete Strukturen für die Aus- und Weiterbildung von der Profession geschaffen, es jedoch versäumt, die Finanzierung ausreichend zu regeln. Daher seien nun für alle Weiterbildungsbereiche – ambulant, stationär und institutionell – gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Finanzierung der zukünftigen Weiterbildung zu entwickeln. Eine massive Unterfinanzierung führe dazu, dass der mit den Heilberufekammergesetzen vorgesehene Anspruch der zukünftigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung auf angemessene Vergütung in weiten Teilen nicht gesichert sei. Auch sei zu befürchten, dass sich viele Institute, Kliniken, Praxen und andere Institutionen, die über viele Jahre fachliche Kompetenz aufgebaut haben, aufgrund der ungenügenden finanziellen Situation aus der zukünftigen Weiterbildung zurückziehen werden.