Digitale Gesundheitsanwendungen – Praxis-Info der Bundespsychotherapeutenkammer
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran: Anfang Oktober wurden vom Gesetzgeber die ersten zwei Gesundheits-Apps zugelassen, die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen und Patienten verordnen können. Sie sind im Verzeichnis für geprüfte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte [externer Link] aufgeführt. Eine der beiden neuen Gesundheits-Apps soll bei der Behandlung von Angsterkrankungen unterstützen, unter anderem mit Informationen zu der Erkrankung und Übungen für den Umgang mit angstfördernden Gedanken. „Ob eine digitale Gesundheitsanwendung für eine Patientin oder einen Patienten geeignet ist, muss jedoch weiterhin von der behandelnden Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten im Einzelfall entschieden werden – und für Diagnostik und Indikation ist der unmittelbare persönliche Kontakt unabdinglichbar“, betont Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer NRW.
Parallel zu der Neuerung ist die Praxis-Info „Digitale Gesundheitsanwendungen“ der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) [PDF, 177 KB] erschienen. Die Broschüre fasst die rechtlichen und fachlichen Regelungen hinsichtlich der Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendungen zusammen und informiert, wie geeignete Anwendungen ausgewählt und in die psychotherapeutische Versorgung integriert werden können. Die Praxis-Info wird aktualisiert, sobald weitere Informationen vorliegen, beispielsweise zur Verordnung der digitalen Gesundheitsanwendungen.