„Empfehlungen zur Dokumentation psychotherapeutischer Behandlungen“ – neue Broschüre der PTK NRW erschienen
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind verpflichtet, ihre Leistungen zu dokumentieren. Die neue Broschüre „Empfehlungen zur Dokumentation psychotherapeutischer Behandlungen“ der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) fasst die wesentlichen Elemente für die Basis- und die Verlaufsdokumentation ambulanter Behandlungen zusammen, die der Berufsstand in der Praxis umsetzt. Darüber hinaus informiert die übersichtliche und alltagstaugliche Publikation über die rechtlichen Grundlagen und die Ziele der Dokumentation.
Mindestanforderungen für die Basis- und die Verlaufsdokumentation ambulanter Behandlungen
Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich nicht auf eine „möglichst gute“ Dokumentation im Sinne von „best practice“, sondern stellen Mindestanforderungen dar. Erarbeitet wurden sie von der Kommission „Standards der psychotherapeutischen Dokumentation“ der PTK NRW. Der Kammervorstand dankt den Kommissionsmitgliedern herzlich für ihre engagierte Arbeit.
„Die PTK NRW erfüllt mit der Entwicklung von Mindeststandards für die psychotherapeutische Dokumentation ihre Fürsorgepflicht als fachlicher Normgeber für den Berufsstand“, erklärt Gerd Höhner, Präsident der PTK NRW. „Mit den vorliegenden Empfehlungen bieten wir unseren Mitgliedern weitgehende Rechtssicherheit bei der Dokumentation. Ändern sich später die Rahmenbedingungen, können die Empfehlungen angepasst werden.“
Aus noch einem Grund seien die erarbeiteten Mindestanforderungen von großer Bedeutung, betont der Kammerpräsident: „Den Gesetzgeber treiben Qualitätssicherung und Vorgaben für die Dokumentation von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ebenfalls um. Wir dürfen aber nicht abwarten, bis andere hierzu entscheiden – wir müssen vorangehen. Die Entwicklung von Empfehlungen zur Dokumentation psychotherapeutischer Behandlungen ist hierfür ein wichtiger Schritt.“