Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung – Stellungnahme der Psychotherapeutenkammer NRW
Am 27. Februar 2019 stimmte das Bundeskabinett dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu. Aus der Sicht der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) ist ausdrücklich zu begrüßen, dass der Entwurf wesentliche, in umfassenden Abstimmungsprozessen erarbeitete Anliegen der Profession aufgreift. Das Gesamtkonzept ist damit geeignet, zentrale Probleme der bisherigen postgradualen Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu überwinden.
Wesentliche Anliegen aufgegriffen
So sichert der Gesetzesentwurf ein Hochschulstudium auf Masterniveau mit einheitlichen Ausbildungsinhalten und ermöglicht damit bundeseinheitliche Qualifikationsstandards. Die einheitliche Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ entspricht der Nomenklatur des SGB V und spiegelt das gemeinsame Berufsbild der approbierten Berufsangehörigen. Zugleich werden die Weichen für eine Weiterbildung bei Berufstätigkeit im stationären und ambulanten Bereich im Anschluss an das Studium gestellt. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach ihrem Studium und der Approbation ein geregeltes Einkommen erzielen können. Die zukünftige Qualifizierung wird zudem besser als bisher die Breite der Aufgaben abdecken, die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bereits heute eigenverantwortlich und erfolgreich in der Versorgung übernehmen. In ihrer Weiterbildung werden sie auf eine Strukturqualität zurückgreifen können, die derzeit durch die psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute und ihre Ambulanzen gewährleistet wird.
In verschiedenen Punkten Nachbesserungsbedarf
Nachbesserungsbedarf im Gesetzesentwurf erkennt die PTK NRW insbesondere weiterhin bei der Definition der Heilkunde, der Finanzierungslücke in der Weiterbildung und verschiedenen Aspekten der Übergangsregelungen. In ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, die am 13. März an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen versendet wurde, hat die PTK NRW ihre Änderungsvorschläge zusammengefasst und erläutert.