Erinnerung Telematikinfrastruktur: Bestellung bis zum 31.03.2019, Installation bis zum 30.06.2019 erforderlich!
Das Ende der gesetzlich vorgegebenen Frist, bis zu der Praxen Versichertendaten online abgleichen müssen, rückt näher. Bis zum 31. März 2019 müssen Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die für die Telematikinfrastruktur notwendigen Komponenten zumindest verbindlich bestellt haben. Der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ist darüber ein Nachweis einzureichen. Wer dies bis Ende März nicht nachweist, dem müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein Prozent des Honorars kürzen. Bis zum 30. Juni 2019 muss die Praxis dann endgültig an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein und das Versichertendatenstammmanagement durchführen.
Nähere praxisnahe Informationen zur Telematikinfrastruktur finden Sie in der Broschüre „PraxisWissen Telematikinfrastruktur“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Sie bietet einen guten Überblick über die notwendige technische Ausstattung und Finanzierung und enthält darüber hinaus Tipps zur Umsetzung, kurze Checklisten und Hinweise, wie Praxen sich auf den Einstieg in die TI vorbereiten können.
Weitere Informationen:
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein [externer Link]
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe [externer Link]
Kassenärztliche Bundesvereinigung [externer Link]