Erstfassung der Richtlinie für ein neues Versorgungskonzept für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche in Kraft

Am 9. Juli 2024 ist die Erstfassung der „Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KJ-KSVPsych-RL)“  [PDF, 185 KB] des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft getreten. Im nächsten Schritt muss der Bewertungsausschuss die benötigten Vergütungsziffern festlegen.

Für schwer psychisch erkrankte junge Menschen besteht ein breites Leistungsspektrum sehr unterschiedlicher Hilfesysteme. Es reicht von der gesetzlichen Krankenversicherung über die Jugendhilfe der Kommunen bis zum Kinder- und Jugendpsychiatrischen Krisendienst verschiedener Träger. Die vorhandenen Möglichkeiten werden jedoch häufig nicht vollständig ausgeschöpft, da ein aufeinander abgestimmtes Handeln fehlt. Die KJ-KSVPsych-RL soll diese Lücke schließen. Durch ein berufsgruppenübergreifendes, koordiniertes und strukturiertes Vorgehen soll das verfügbare Leistungsspektrum der Hilfesysteme besser genutzt werden. Auch die Zusammenarbeit an den Schnittstellen der unterschiedlichen Behandlungs- und Hilfesysteme sowie bei der Überleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Erwachsenenversorgung soll verbessert werden. Die verpflichtenden Vorgaben in der Richtlinie können allerdings nur für Leistungsanbietende der gesetzlichen Krankenversicherung gelten.

Welche Maßnahmen sind vorgesehen?

Das neue Versorgungskonzept ist speziell auf schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche mit eingeschränkten psychosozialen Fähigkeiten zugeschnitten. Sie benötigen in der Regel ein höchst individuelles Versorgungsangebot, das zudem immer wieder überprüft und angepasst werden muss. Statt regionaler Netzverbünde, wie sie für die Versorgung von schwer psychisch erkrankten Erwachsenen gegründet werden sollen, sieht die KJ-KSVPsych-RL für die Versorgung der Kinder und Jugendlichen „Zentrale Teams“ vor. Sie können bedarfsabhängig erweitert werden und Kooperationen eingehen, um eine Brücke in Hilfesysteme außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu schlagen.

Damit die verschiedenen Versorgungsbestandteile sicher ineinandergreifen, ist jeweils eine fachlich qualifizierte Bezugsperson vorgesehen, die den Gesamtbehandlungsplan unter Einbeziehung des Willens der jungen Patientinnen und Patienten und deren Sorgeberechtigten abstimmt und die Versorgung koordiniert. Diese Ansprechperson ist Teil des „Zentralen Teams“, dem mindestens eine Person mit fachärztlicher Qualifikation, eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bzw. eine Psychologische Psychotherapeutin oder ein Psychologischer Psychotherapeut mit der fachlichen Befähigung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen sowie eine koordinierende Person angehören. Die Zusammenarbeit in einem solchen „Zentralen Team“ ist patientenindividuell ausgerichtet. Sind beispielsweise eine Krankenhausbehandlung, Ergotherapie oder psychiatrische häusliche Krankenpflege notwendig, können entsprechende Institutionen und Leistungserbringende in die Versorgung einbezogen werden. Gemeinsam bilden sie das sogenannte „Erweiterte Team“. Auch Akteurinnen und Akteure außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung können in ein Erweitertes Team eingebunden werden. Auf diese Weise soll eine bessere Zusammenarbeit u. a. mit Einrichtungen der Jugendhilfe oder schulpsychologischen Diensten gelingen.
 

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