Fortbildungspflicht für Angestellte in Krankenhäusern
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat inzwischen den Beschluss zur Ausgestaltung der Fortbildungspflicht für Fachärzte und Psychotherapeuten in zugelassenen Krankenhäusern gefasst. Danach müssen Psychotherapeuten in zugelassenen Krankenhäusern innerhalb von 5 Jahren an Fortbildungsmaßnahmen im Umfang von 250 Punkten teilnehmen. Davon müssen mindestens 150 Punkte durch fachspezifische Fortbildung, d.h. Fortbildung, die der Festigung und dem Erhalt der psychotherapeutischen Kompetenz dient, erworben sein.
Der Nachweis kann durch ein Zertifikat der Psychotherapeutenkammer geführt werden. Der erste Fünfjahreszeitraum für Psychotherapeuten beginnt am 01.01.2009, d.h. die Nachweise sind erstmals zum 31.12.2013 vorzulegen. Übergangsweise können für den ersten Zeitraum auch Teilnahmebescheinigungen anerkannt werden, die ab dem 01.01.2007 erworben wurden.