Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) noch in dieser Legislaturperiode verabschieden, Fachkräftemangel vermeiden, psychotherapeutische Versorgung sichern
Die aktuelle Regierungskrise gefährdet die Verabschiedung wichtiger Gesetzesvorhaben. Das betrifft auch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Mit diesem Gesetz sollen verschiedene Regelungen zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen auf den Weg gebracht werden. Dazu gehören u. a. eine eigene Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen, Sonderregelungen für die Behandlung besonders vulnerabler Gruppen und der Abbau bürokratischer Hürden.
Ebenso sind basale Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten geplant. Diese Weiterbildung wird zukünftig benötigt, um psychotherapeutische Behandlungen im stationären wie im ambulanten Bereich fachgerecht erbringen zu können. Im Gesetzesentwurf sind zudem arbeitsrechtliche Klarstellungen der Weiterbildungsteilnehmenden sowie die Einführung von Verhandlungsmöglichkeiten für Weiterbildungsambulanzen vorgesehen. Diese Regelungen werden gebraucht, damit Weiterbildung überhaupt realisiert und angeboten werden kann.
Die Zeit drängt!
Erste Absolventinnen und Absolventen des neuen Studiengangs suchen verzweifelt nach einer Weiterbildungsstelle. Wenn hier keine Regelungen geschaffen werden, droht eine ganze Generation von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verloren zu gehen. Damit wäre die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen auf absehbare Zeit eklatant gefährdet.
In der anstehenden Beratung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am 13.11.2024 stehen außerdem weitere wichtige Regelungsinhalte zur Finanzierung der Weiterbildung zur Diskussion. Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hatte hierzu vor Kurzem alle Bundestagsabgeordneten aus Nordrhein-Westfalen angeschrieben und die notwendigen Regelungsbedarfe aufgezeigt.
Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen appelliert daher an die Bundestagsabgeordneten gerade aus Nordrhein-Westfalen, das GVSG unbedingt zeitnah zu verabschieden. Die Sicherstellung einer ausreichenden Zahl von weitergebildeten Fachkräften verträgt keinen Aufschub. Leidtragende einer Verzögerung wären Menschen mit psychischen Erkrankungen. Das ist unzumutbar.