Große Geschlossenheit: Sitzung der Kammerversammlung verabschiedete am 21. Mai 2022 fünf Resolutionen
Die 5. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen verabschiedete am 21. Mai 2022 in ihrer 6. Sitzung dieser Wahlperiode mit jeweils deutlicher Mehrheit fünf Resolutionen zu aktuellen politischen Themen. Die Forderung nach zügigen gesetzlichen Regelungen für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung wurde von allen abstimmenden Kammerversammlungsmitgliedern bekräftigt.
Mit der Resolution „Zusätzliche Hürden für schwer psychisch kranke Menschen abbauen: KSVPsych-Richtlinie nachbessern“ [PDF, 215 KB] bringt die Kammerversammlung ihren Änderungsbedarf zum Ausdruck, damit die Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL) erfolgreich umgesetzt werden kann. Dazu gehöre unter anderem, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem halben Versorgungsauftrag einzubeziehen.
Unter der Überschrift „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verurteilen den militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine“ [PDF, 102 KB] bekräftigt die Profession, dass für die psychotherapeutische Versorgung der vom Krieg betroffenen Menschen und der Helfenden umgehend die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Die Forderung nach „Sprachmittlung als Leistung ins SGB V aufnehmen!“ [PDF, 100 KB] wird in einer weiteren Resolution festgehalten. Der regelhafte Anspruch auf Psychotherapie mit qualifizierter Sprach- und Kulturmittlung müsse für alle Flüchtlinge, unabhängig von ihrer Herkunft, gesichert werden.
Mit der Resolution „Qualitätssicherung muss Patientinnen und Patienten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nutzen und mit vertretbarem Aufwand realisierbar sein!“ [PDF, 215 KB], fordert die Kammerversammlung den Gesetzgeber unter anderem auf, das geplante Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie vor einer flächendeckenden Einführung in einer Testregion zu erproben und unabhängig wissenschaftlich zu evaluieren.
Die Resolution „Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung muss dringend gesetzlich geregelt werden“ [PDF, 276 KB] betont, dass zukünftige Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten ihre Weiterbildung im erforderlichen Rahmen nur mit einer gesetzlich verankerten und gesicherten Förderung absolvieren werden können. Diese notwendige Förderung sei zeitnah zu regeln. Bereits in einem halben Jahr könnten die ersten nach dem Studium approbierten Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen die Weiterbildung beginnen.
Einstimmiges Votum der Kammerversammlung zur Finanzierung der Weiterbildung