Hinweis zur aktuellen Abmahnwelle wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 8 der Psychotherapie-Richtlinie
Wir haben Informationen darüber erhalten, dass eine Vertragspsychotherapeutin aus Nordrhein-Westfalen andere Vertragspsychotherapeuten (auch aus anderen Bundesländern) durch eine Rechtsanwaltskanzlei abmahnen lässt. Inhaltlich geht es um die angeblich nicht erfüllte Verpflichtung aus § 1 Absatz 8 Psychotherapie-Richtlinie.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass verbindliche Auskünfte zum genauen Inhalt der Verpflichtung aus § 1 Abs. 8 Psychotherapie-Richtlinie zum Vertragspsychotherapeutenrecht (Sozialrecht) gehören und damit in die alleinige Zuständigkeit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung fallen. Falls auch Sie betroffen sind, können Sie uns gerne eine Kopie der Ihnen erteilten Abmahnung zur Information unter abmahnung@ptk-nrw.de zusenden. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass die Psychotherapeutenkammer NRW keine Rechtsberatung im Einzelfall hierzu durchführen darf. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern, in deren Zuständigkeitsbereich viele Psychotherapeuten betroffen sind, hat bereits eine Stellungnahme zur Einschätzung der Rechtslage abgegeben, die Sie unter dem folgenden externen Link abrufen können:
Grundsätzlich ist es bei Abmahnungen sinnvoll, sich fristgerecht kompetenten anwaltlichen Rat einzuholen. Sollten wir weitere Informationen zu diesem Thema erhalten, werden wir auf unserer Homepage unverzüglich darauf hinweisen.