Honorarreform 2009: Erweiterter Bewertungsausschuss plant Behandlungsangebote von Psychotherapeuten weiter zu beschränken
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 27. Februar 2009 eine rigidere Mengensteuerung für psychotherapeutische Leistungen ab Juli 2009 angekündigt.
Als „absurde Versorgungspolitik“ bezeichnete Prof. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Überlegungen, die Arbeitszeiten von Psychotherapeuten noch weiter einzuschränken. Nach der Honorarreform 2009 dürfen niedergelassene Psychotherapeuten schon jetzt nur maximal 38 Stunden je Woche Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln. Diese Kapazitätsgrenze noch weiter abzusenken, wäre angesichts monatelanger Wartezeiten für Patienten in psychotherapeutischen Praxen nicht mehr zu verantworten.
„Ein solches Verdikt zur Kurzarbeit wäre ein Schlag ins Gesicht all jener, die sich engagiert für eine Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen einsetzen“, kritisierte BPtK-Präsident Richter. In Deutschland reichen die ambulanten Behandlungsangebote nicht einmal für die schwer psychisch kranken Menschen aus. Zwei bis drei Millionen Erwachsene erkranken jährlich so schwer an psychischen Störungen, dass sie länger als vier Wochen arbeitsunfähig sind. Nur für höchstens eine Million von ihnen steht ein ambulanter psychotherapeutischer Behandlungsplatz zur Verfügung. Dabei ist der Behandlungsbedarf bei leichten und mittelschweren psychischen Erkrankungen genauso wenig berücksichtigt wie der von Kindern und Jugendlichen oder älteren Menschen über 65 Jahre. Die gesetzlichen Krankenkassen berichten seit Jahren über die zunehmende Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen und weisen auf die hohen volkswirtschaftlichen Kosten hin. „Vor diesem Hintergrund können Krankenkassen eigentlich keiner Absenkung der Behandlungskapazitäten zustimmen“, betonte Richter.
Psychotherapeuten verfügen als einzige Berufsgruppe in der gesetzlichen Krankenversicherung seit 1. Januar 2009 endlich über ein bundeseinheitliches und selbst für den Laien nachvollziehbares Abrechnungssystem: Von Flensburg bis München rechnen niedergelassene Psychotherapeuten ihre Behandlungsstunde mit 81,03 Euro ab. Davon werden ihnen ebenfalls bundeseinheitlich maximal 27.090 Minuten pro Quartal zugestanden. Hinzu kommen je nach Bundesland noch einmal 1.000 bis 3.000 Minuten z. B. für diagnostische Tätigkeiten. „Wenn sich die Ärzteschaft auf ein solch transparentes Vergütungssystem einlassen könnte, wären wir in der gesetzlichen Krankenversicherung ein ganzes Stück weiter“, erklärte der BPtK-Präsident. „Die Ärzteschaft sollte der Versuchung widerstehen, ihre Probleme zu Lasten der Psychotherapeuten zu lösen.“
Immerhin: Den Bestrebungen einzelner ärztlicher Gruppierungen, sogar diese einheitliche Honorierung genehmigungspflichtiger Leistungen abzusenken, hat der Erweiterte Bewertungsausschuss einen Riegel vorgeschoben. Er verpflichtet die Kassenärztlichen Vereinigungen ausdrücklich, die gesetzlichen Regelungen, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und seine bisherigen Beschlüsse zu beachten – „eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen“, so der BPtK-Präsident.