Informationssammlung der PTK NRW zur neuen Datenschutz-Grundverordnung
Am 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach einer zweijährigen Umsetzungsfrist direkt anwendbares Recht. Sie ersetzt weitgehend die bisher geltenden Regelungen des deutschen Datenschutzrechts. Zusätzlich treten zum 25. Mai 2018 ergänzende nationale Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft.
Die in der Datenschutz-Grundverordnung ausgewiesenen Pflichten gelten auch für niedergelassene Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassenzulassung und in Privatpraxis.
Zur Vorbereitung auf die neuen Regelungen hat die Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) eine Reihe von Informationsquellen zur neuen Datenschutz-Grundverordnung [interner Link] zusammengefasst, die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Orientierung und Hilfe bei der Umsetzung der Verordnung in Ihrer Praxis geben. Zudem kann auf der Seite die neue DSGVO [PDF] heruntergeladen werden.