Informationsveranstaltung „Angestellte im Fokus“ am 30. August 2023 blickte auf erste Ansätze zur Umsetzung der Weiterbildungsordnung in Krankenhaus und Rehabilitation

Bei der Informationsveranstaltung „Angestellte im Fokus“ der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen am 30. August 2023 standen praktische Aspekte bei der Umsetzung der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PT) [PDF, 806 KB] im Vordergrund: Welche Voraussetzungen gelten, um Weiterbildungsstätte zu werden, wer kann eine Weiterbildungsbefugnis erlangen? Wie unterscheiden sich Ausbildung und Weiterbildung? Insbesondere widmete sich der Fachtag dem aktuellen Stand bei der Umsetzung der Weiterbildungsordnung in den Kliniken. Ergänzend wurden die Regularien und die Gestaltungsräume der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. (KGNW) bei dem Thema erläutert. In den Diskussionen nach den Vorträgen und Berichten nutzen die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu vertiefen und sich über konzeptionelle Ansätze auszutauschen. Die Online-Veranstaltung, zu der sich über 170 Teilnehmende eingewählt hatten, wurde auch in diesem Jahr federführend vom Ausschuss „Psychotherapie in Krankenhaus und Rehabilitation“ der Kammer geplant und durchgeführt.

„Lernprozess für alle Beteiligten“

 

Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, eröffnete die Veranstaltung und begrüßte die Teilnehmenden, die zugeschalteten Vorstandsmitglieder und das Organisationsteam der Geschäftsstelle. Er dankte dem Ausschuss ausdrücklich für die Ausrichtung des Fachtages. Das Thema der diesjährigen Veranstaltung sei außerordentlich aktuell und relevant. Mit dem Fachtag wolle man die Kammermitglieder zur Umsetzung der Weiterbildung informieren und ihnen motivierende Impulse für die Implementierung der neuen Strukturen vermitteln. Gerd Höhner betonte, dass damit für alle Beteiligten ein Lernprozess verbunden sei. Er sei zuversichtlich, dass dieser anspruchsvolle Weg zum Erfolg führen werde. In den bisherigen, gut besuchten Informationsveranstaltungen der Kammer hierzu habe man großes Interesse feststellen können. Die Geschäftsstelle habe in der Bearbeitung der ersten Anträge auf Zulassung als Weiterbildungsstätte und zur Erlangung einer Weiterbildungsbefugnis bereits wertvolle Erfahrungen gesammelt.

Dr. Georg Kremer, Vorsitzender im Ausschuss „Psychotherapie in Krankenhaus und Rehabilitation“ der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, moderierte den mittlerweile zum sechsten Mal stattfindenden Fachtag der Fortbildungsreihe „Angestellte im Fokus“. Er berichtete, dass die Versorgungslandschaft zur Umsetzung der Reform bereits in Bewegung sei: Universitäten hätten die notwendigen Studiengänge eingerichtet, Ausbildungsinstitute würden ihre Angebote nach und nach umstellen, in den Kliniken würden erste Bewerbungen von Absolventinnen und Absolventen der neuen Studiengänge für einen Platz als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in Weiterbildung eingehen. Man beobachte allerdings, dass die Kliniken unterschiedlich darauf vorbereitet und mitunter unsicher seien, was auf sie zukomme, stellte Dr. Georg Kremer fest. Die Kammer sehe sich in der Pflicht, hierzu umfassend zu informieren und einen Rahmen zu schaffen, in dem Fragen diskutiert und erste Erfahrungen bei der Umsetzung der Weiterbildung geteilt werden können.

Anforderungen an Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugte

 

Vorstandsmitglied Hermann Schürmann beschrieb die gesetzlichen Grundlagen, auf denen die neue Weiterbildung beruht. Er hob hervor, dass nach dem Heilberufsgesetz (HeilBerG) NRW die Weiterbildung in der Versorgung stattfinden müsse. Daraus ergäbe sich hinsichtlich der Anzahl der Stellen eine relevante Verbindung auch mit der Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychotherapie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal (PPP-RL). Detailliert blickte er auf Art, Struktur und Dauer der Weiterbildung sowie die Zugangsvoraussetzungen. Ein wesentlicher Aspekt sei, dass diese Qualifikationsphase in angemessen vergüteter Berufstätigkeit in zugelassenen Weiterbildungsstätten stattfinde. Verantwortlich für die Leitung der Weiterbildung seien von der Kammer als Weiterbildungsbefugte zugelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Ferner fasste das Vorstandsmitglied zusammen, welche Anforderungen Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten erfüllen müssen. Die Kammer stelle hierzu auf ihrer Website weitere Informationen sowie alle benötigten Antragsunterlagen  bereit. Insgesamt sei die Umsetzung der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine anspruchsvolle Aufgabe. Auch Hermann Schürmann unterstrich, dass man sich in einem lernenden System befinde. Wichtig sei, Einzelfragen zu klären, systematisch vorzugehen und auf bundeseinheitliche Regelungen hinzuarbeiten.

Unterschiede von Ausbildung und Weiterbildung

Dr. Jürgen Tripp, Vorsitzender im Ausschuss „Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Ausbildungsreform“ der Kammer, erinnerte an die Ursachen für den Struktur- und Integrationsmangel der bisherigen Ausbildung und stellte dem gegenüber, welche wesentlichen Änderungen sich mit der neuen Weiterbildung ergeben würden. Dazu gehöre, dass mit der Einführung von Weiterbildungsstätten und durch die Kammer zugelassenen Weiterbildungsbefugten die Verantwortlichkeit für die Weiterbildung klar geregelt und in den eigenen Reihen verortet wurde. Auch der eindeutig definierte berufs- und arbeitsrechtliche Status von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung sei eine wichtige Errungenschaft. Insgesamt blicke man mit den neuen Regelungen auf Chancen und Herausforderungen, fasste Dr. Jürgen Tripp zusammen. Für Weiterbildungsstätten würden sich größere Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, Kliniken könnten erwägen, die Anforderungen der PPP-RL mit Stellen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung zu erfüllen. Als Berufsstand für die Weiterbildung verantwortlich zu sein, könne auch die Position von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den Einrichtungen verbessern. Herausfordernd sei, die zeitlichen Ressourcen für die Weiterbildungsanteile Supervision, Theorie und Selbsterfahrung mit den Anforderungen im Versorgungsalltag zu vereinen. Insbesondere seien Finanzierungsfragen zu klären. Die Profession sei hierzu aktiv und habe unter anderem eine Petition in den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einbringen können. Abschließend skizzierte Dr. Jürgen Tripp mögliche Ansätze, wie Weiterbildungsstätten die Umsetzung der Weiterbildung organisieren könnten.

Aktivitäten zur Umsetzung der Weiterbildung

Im Anschluss an die Fachvorträge stellten fünf Akteurinnen und Akteure aus dem stationären Bereich erste Aktivitäten der jeweiligen Klinik bzw. des Verbundes zur Umsetzung der neuen Weiterbildung dar: Leonie Boers berichtete aus dem Sankt Rochus-Hospital in Telgte, Elisabeth Dallüge aus der LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe)-Maßregelvollzugsklinik in Herne, Svenja Papenbrock aus dem Evangelischen Klinikum Bethel in Bielefeld, Dr. Fabian Klein als Mitglied der Stabsgruppe für Klinikentwicklung und Forschung am LWL-Klinikum in Gütersloh und Noemi Wulff aus der Abteilungsleitung Personal im LVR (Landschaftsverband Rheinland)-Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen in Köln. Deutlich wurde, dass vielerorts erste Überlegungen angelaufen sind und Konzepte und Kooperationen diskutiert werden, wie die Weiterbildung implementiert und das Curriculum aufgesetzt werden könnten. Die Referentinnen und Referentinnen zeigten aber auch auf, dass noch viele Fragen offen seien. Mehrfach wurde betont, dass die Finanzierung der Weiterbildungsstellen und die tarifliche Eingruppierung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung geklärt werden müssten. Die Regelungen hierzu würden sich auch auf die Anzahl möglicher Weiterbildungsstellen in den Häusern auswirken. Weitere Fragen seien, wer die Weiterbildungsbefugnis übernehmen werde, wie die Theorieanteile in der Weiterbildung in den Versorgungsalltag integriert werden könnten und wie die Parallelität von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung zu handhaben sei. Als wichtiges Anliegen betonten die Referentinnen und Referentinnen, mit den beteiligten Ansprechpersonen in allen relevanten Arbeitsbereichen in einen guten Austausch zu kommen. Es ginge darum, Synergieeffekte zu nutzen, die Entwicklung tragfähiger Konzepte und Kooperationen weiter voranzutreiben und Modelllösungen zu erarbeiten, auf denen die Implementierung der Weiterbildung aufsetzen könne.

Dr. med. Dr. phil. Peter-Johann May, Leiter des Referats Medizin der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. (KGNW), Düsseldorf, erläuterte ergänzend die Struktur des Gremiums und Überlegungen hinsichtlich der Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Die gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) an das Bundesgesundheitsministerium herangetragene Forderung, die sich aus der PPP-RL ergebenden Personalkosten in den Budgetverhandlungen für die Kliniken entsprechend zu berücksichtigen, sei abgelehnt worden. Gleiches gelte für einen über den Gesundheitsausschuss des Bundesrates erwirkten Änderungsantrag. Trotz limitierter Gestaltungsmöglichkeiten werde man in der KGNW dieses Thema weiterhin verfolgen, sagte Dr. Peter-Johann May zu.

Im Anschluss an die Fachvorträge und die Berichte aus der Versorgungslandschaft nutzten die Teilnehmenden die Gelegenheit, Fragen an die Referentinnen und Referenten zu stellen. Im Austausch untereinander konnten einzelne Aspekte zur Umsetzung der Weiterbildung im Krankenhaus geklärt und weitere ergänzt werden.

„Gute Ansätze stimmen optimistisch“

Gerd Höhner bedankte sich in seinem Schlusswort bei den Referentinnen und Referenten für die informativen Vorträge. Es seien ausgesprochen gute, lebendige und kreative Ansätze für die Umsetzung der Weiterbildung zu erkennen. Dies bestärke darin, die für die Umstellungszeit notwendige Kraft aufzubringen und sich gegen die erkennbaren Schwierigkeiten durchzusetzen. Für die Kammer nähme er unter anderem mit, dass Überlegungen zu möglichen Kooperationen zwischen Kliniken und Weiterbildungsinstituten genauer zu beleuchten seien. Vorbehalte gegen gemeinsame Weiterbildungsanteile der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten i. W. mit Assistenzärztinnen und -ärzten gäbe es keine. Die Verantwortlichkeiten seien geregelt und man sehe keine grundsätzlichen Hindernisse. Gerd Höhner betonte zudem, dass die Kammer dankbar für jede Rückmeldung und offen für Gespräche sei. Der Vorstand werde weiterhin Informationsveranstaltungen anbieten, auch als Forum für den gemeinsamen Austausch. Er sei überzeugt, dass man sich gegenseitig wertvolle Perspektiven aufzeigen und den Optimismus geben könne, den es für die lange und anspruchsvolle Lernstrecke brauche. Den Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken wünschte er weiterhin viel Erfolg bei ihren Initiativen zur Umsetzung der neuen Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

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