Kammer vor Ort: Die Regionalversammlung für den Regierungsbezirk Arnsberg am 26. März 2025 im Rückblick

Mit der Regionalversammlung für Kammerangehörige im Regierungsbezirk Arnsberg in Dortmund am 26. März 2025 eröffnete der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen eine weitere Reihe an regionalen Treffen reihum in den Regierungsbezirken. Andreas Pichler, Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, stellte in seiner Begrüßung die teilnehmenden Vorstandsmitglieder Julia Leithäuser, Vizepräsidentin der Kammer, Bettina Meisel, Mirka Münzebrock-Child und Georg Schäfer vor. Ebenso stellte er die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle vor und dankte ihnen für die Organisation der Veranstaltung. Mit den Regionalversammlungen wolle der Vorstand die Mitglieder vor Ort über aktuelle berufspolitische Themen, Aktivitäten und Einschätzungen der Kammer informieren, erläuterte Andreas Pichler. Gleichzeitig strebe der Vorstand mit dem dialogisch angelegten Format den Austausch mit den Kammerangehörigen an. Er lud die rund 50 Teilnehmenden nachdrücklich ein, diese Gelegenheit zu nutzen.

Versorgungsplanung und Patientensteuerung

Andreas Pichler  beleuchtete zunächst Aspekte der Versorgungsplanung. Er betonte, dass einer weiterhin hohen Nachfrage ein nicht ausreichendes Angebot gegenüberstünde. Dies führe zu mitunter langen Wartezeiten. Hinzu kämen Hürden beim Übergang vom stationären zum ambulanten Bereich. Viele Teilnehmende bestätigten diese Beobachtungen. Sie schilderten Erfahrungen aus ihrer Berufstätigkeit und brachten Überlegungen zu reibungsloseren Schnittstellen ein. Andreas Pichler unterstrich, dass der Berufsstand aufgefordert sei, zu diesen Themen eigene Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Ein Ansatz sei, die Verhältniszahlen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten anzupassen. Ein attraktiveres Jobsharing könne ebenfalls innerhalb des bestehenden Systems mehr Kapazitäten schaffen. Bei der Politik setze sich der Vorstand dafür ein, die Kostenerstattung nach Paragraf 13 Absatz 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zu fördern und Beratungsstellen als niederschwellige Versorgungsstrukturen und präventive Anlaufstellen zu stärken.

Des Weiteren sprach der Kammerpräsident Fragen der Patientensteuerung an. Die Krankenkassen hätten bei diesem Thema vorranging die Bereiche Notfallversorgung, Krankenhausbehandlung und fachärztliche Versorgung im Blick. Doch die Profession werde im Strom der Debatte mitgerissen. Man sei daher gut beraten, sich frühzeitig Gedanken zu machen – zumal Vorschläge anderer Player Aspekte mit Relevanz für die psychotherapeutische Versorgung enthielten, etwa hinsichtlich des Erstzugangsrechts. Vorstand und Kammermitglieder tauschten sich zu diesen Themen ebenfalls intensiv aus. Auch Erfahrungen mit der psychotherapeutischen Sprechstunde und den Terminvermittlungsstellen wurden einbezogen. Zusammenfassend hielt Andreas Pichler fest, dass finale Lösungen nicht in Sicht seien. Sicher sei aber, dass alle Versuche, Patientinnen und Patienten zu steuern und Schnittstellen zu verbessern, nicht über die Diskrepanz von Nachfrage und Angebot in der psychotherapeutischen Versorgung hinwegtäuschen könnten.

Weiterbildung umsetzen, Finanzierung einfordern

Bettina Meisel  ging auf die Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein. Sie erläuterte die Grundzüge dieser Qualifizierungsphase und hob hervor, dass es ein großer Schritt sei, dass die Weiterbildung in den Händen der Profession liege. Nun bräuchte es Weiterbildungsbefugte, die sie im ambulanten, stationären und institutionellen Bereich verantwortlich anleiten. Nachdrücklich regte Bettina Meisel die Kammerangehörigen an, sich bei entsprechender Qualifikation für diese Aufgabe zu interessieren.

Problematisch sei, dass der Gesetzgeber nach wie vor die Finanzierung der Weiterbildung nicht geregelt habe, betonte sie. Allein über die Versorgungsleistungen der Weiterbildungsteilnehmenden ließe sich eine angemessene Bezahlung nicht erreichen. Begrüßenswert sei, dass jüngst mit der Änderung der Ärzte-Zulassungsverordnung (ÄZV) ein erweiterter Praxisumfang für ambulante Praxen ermöglicht wurde, die Weiterbildungsteilnehmende beschäftigen. Andere Ansätze wie der, den Kliniken individuelle Verhandlungen mit den Krankenkassen zu ermöglichen, seien durch das Auseinanderbrechen der alten Bundesregierung nicht umgesetzt worden. Bettina Meisel stellte heraus, dass es von großer Bedeutung sei, den politischen Druck aufrecht zu erhalten und nachdrücklich die angemessene Finanzierung der Weiterbildung zu fordern.

Qualitätssicherungsverfahren in der ambulanten Psychotherapie

Georg Schäfer  informierte zur Erprobung des Qualitätssicherungsverfahrens (QS-Verfahren) zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Das vom Institut für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelte Verfahren war mit Beschluss des Gemeinsamen Bundes-Ausschusses (G-BA) 2024 in die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQs-RL) aufgenommen worden. Die Erprobung in Nordrhein-Westfalen ist am 1. Januar 2025 angelaufen.

Georg Schäfer beschrieb die Erhebungsinstrumente und die mit dem Testlauf für die betroffenen Praxen verbundenen Pflichten. Ausführlich schilderte er Kritik, Ungereimtheiten und ungelöste Probleme, die der Vorstand in dem QS-Verfahren erkenne. Unter anderem seien dies Fehleranfälligkeit und Datenschutzprobleme. Weitere Details biete ein Themenschwerpunkt auf der Kammer-Homepage . In der Summe halte man das QS-Verfahren aus vielerlei Gründen für ungeeignet, die Qualität der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zu bemessen. Warum Praxen in Nordrhein-Westfalen in einer ohnehin angespannten Versorgungslage und bei fehlender Evidenz für Qualitätsdefizite mit einem hohen bürokratischen Aufwand bei wenig erwartbarem Nutzen belastet würden, sei nicht nachvollziehbar.

Der Vorstand befasse sich intensiv mit diesem Thema und stünde in Kontakt mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren, sagte Georg Schäfer. Es sei eine Kommission Qualitätssicherung eingesetzt worden, die Kammerversammlung habe in mehreren Resolutionen  Kritik am Erprobungsverfahren formuliert, der Vorstand nutze Pressegespräche, um die Bedenken des Berufsstandes in die Öffentlichkeit zu tragen. (z. B. Rheinische Post vom 24.03.2025 ). Als übergeordnetes Ziel verfolge man, dass die ambulante Psychotherapie aus der DeQs-Richtlinie gestrichen werde.

Auch zur Weiterbildung und zum QS-Erprobungsverfahren in Nordrhein-Westfalen brachten sich Teilnehmende mit Kommentaren und Fragen ein. Andreas Pichler dankte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern abschließend für ihr Interesse und die rege Diskussion. Der Austausch sei für die weitere Bearbeitung der Themen in der Kammer sehr wertvoll. Der Vorstand werde die Rückmeldungen der Kammerangehörigen in seine Gespräche auf der politischen Ebene mitnehmen.

Über die Regionalversammlung hinaus möchte der Vorstand  die Kammermitglieder zudem anregen, sich in den Kommunalen Gesundheitskonferenzen im Regierungsbezirk Arnsberg zu engagieren. Interessierte können hierzu mit der Kammer Kontakt aufnehmen.

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