Kammerversammlung am 17. April 2015 in Dortmund

Am 17. April fand in Dortmund die 3. Sitzung der 4. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW statt. Präsident Gerd Höhner informierte unter anderem über den Psychiatrieplan NRW, über aktuelle Gesetzgebungsverfahren und berichtete aus seinem Gespräch mit der nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerin Barbara Steffens. Größeren Raum erhielten auch die Reform der Psychotherapeutenausbildung und Aktuelles zum GKV-Versorgungsstärkegesetz (VSG). Des Weiteren standen Berichte aus und Wahlen für die PTK NRW-Ausschüsse auf der Tagesordnung.

Psychiatrieplan NRW

In seinem mündlichen Bericht informierte Gerd Höhner über die Auftaktveranstaltung „Psychiatrieplan NRW“ am 26.03.2015 im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) in Düsseldorf. Aus den vorgestellten Handlungsfeldern hob er u.a. Vorhaben wie die patientenzentrierte und sektorübergreifende Behandlung von der Klinik in den ambulanten Sektor hervor, die Qualitätssicherung und Optimierung der regionalen Steuerung, die Bedarfsermittlung und Hilfeplanung psychiatrischer Hilfen im Dialog und unter Einbezug nichtpsychiatrischer Hilfen.

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)

Auf ein Schreiben an die Bundestagsabgeordneten hinsichtlich der besonderen Beteiligung der Sonderregion Ruhrgebiet bei der geplanten Umsetzung eines Praxisabbaus gäbe es derzeit viele und sehr unterschiedliche Rückmeldungen aus den Wahlkreisbüros der MdB, so Gerd Höhner in seinem Bericht. Teilweise werde anscheinend nicht erkannt, dass die Bedarfsplanungs-Richtlinie nur scheinbar eine Überversorgung ausweise, teilweise gäbe es aber auch Gesprächsangebote und auch erste Gespräche zur psychotherapeutischen Versorgung. Ein ausgearbeiteter Vorschlag der nordrhein-westfälischen Psychotherapeutenkammer für eine Erhebung der Versorgungssituation im Ruhrgebiet wurde an den Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) versendet, so Gerd Höhner.

Den aktuellen Sachstand zum GKV-VSG präsentierte PTK NRW-Vorstandsmitglied Bernhard Moors. Wesentlich für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seien im Zuge der aktuellen Diskussionen zum einen Fragen zum Leistungsspektrum, insbesondere zur Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie, der Aufhebung von Befugniseinschränkungen und einer angemessenen Vergütung. Ein weiteres zentrales Thema sei die Bedarfsplanung. Schlagworte in diesem Kontext seien Praxisabbau und Zwangsverkauf von Sitzen. Bernhard Moors betonte: Ohne den Ausbau von Angeboten sei keine Verbesserung in der psychotherapeutischen Versorgung möglich. Zudem würden die Psychotherapeuten darauf hinwirken wollen, dass der G-BA in der Psychotherapie-Richtlinie demnächst Vorgaben zur Akutversorgung mache. Als dritten Punkt betonte Bernhard Moors den Aspekt Ausbildungsstätten. Hier sei es ein großes Problem, dass sie mit den Ambulanzen der Universitäten gleichgestellt würden und sich damit Wirtschaftlichkeitsprüfungen unterziehen müssten. Es sei auf den Erhalt der derzeitigen, bewährten Vergütungsstruktur hinzuwirken.

Krankenhausgestaltungsgesetz NRW

Am 18.03.2015 wurde der Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW verabschiedet. Damit werden unter anderem Anregungen der Psychotherapeutenkammer NRW Inhalt des Gesetzes, begrüßte Gerd Höhner in seinem Vorstandsbericht. Insbesondere ist neu, dass ein Krankenhaus durch die Aufnahme in den Krankenhausplan nun verpflichtet ist, auch für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Weiterbildungsstellen bereitzustellen und mit niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zusammenzuarbeiten. Zudem wird der Landesausschuss für Krankenhausplanung um ein von der Psychotherapeutenkammer NRW benanntes Mitglied erweitert, sofern Einrichtungen betroffen sind, in denen Patienten mit Psychotherapiebedarf behandelt werden.

MGEPA – Gespräch mit Frau Ministerin Barbara Steffens

In einem Gespräch des Kammerpräsidenten mit Ministerin Barbara Steffens und Staatssekretärin Martina Hoffmann-Badache am 14.01.2015 wurden das GKV-VSG, die Verkürzung der Wartezeiten in der psychotherapeutischen Versorgung durch eine vorgelagerte Sprechstunde, die Reform der Psychotherapeutenausbildung und das Pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) behandelt. Hinsichtlich der Entwicklung einer Sprechstunde in zwei Modellregionen bekräftigte Gerd Höhner: Die Psychotherapeutenkammer NRW werde bei den Kolleginnen und Kollegen vor Ort für ein solches Projekt werben. Das Problem der ambulanten Unterversorgung werde dadurch allerdings nicht behoben. Zum PEPP teile die Ministerin seine Einschätzung, das neue System würde zu einem Beschleunigungsdruck in der Behandlung führen und diese Beschleunigung sei nur durch einen gesteigerten Einsatz von Psychopharmaka zu erreichen. Man ginge jedoch davon aus, das PEPP nicht aufzuhalten sei.

Reform der Psychotherapeutenausbildung

Gerd Höhner berichtete weiterhin zu der Tagung der Bund-Länder-AG „Transition“ der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), an der er im Januar teilgenommen hatte. Danach will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bis Jahresende einen ersten Entwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorlegen. Das BMG werde hierbei Vertreter der BPtK einbeziehen, aber keine Vertreter anderer Heilberufe. Diese Entscheidung werde wohl noch Widerstand hervorrufen, urteilte Gerd Höhner. Sie setze aber ein wichtiges Signal, indem sie verdeutliche: Es geht um ein Gesetz der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Der Ausschuss „Reform der Psychotherapeutenausbildung / Zukunft des Berufes“ der Psychotherapeutenkammer NRW hat dazu bereits mit der Arbeit begonnen, informierte der Präsident.

Berichte der Ausschüsse

Dr. Jürgen Tripp berichtete im Anschluss an Gerd Höhners Ausführungen als Vorsitzender des Ausschusses „Reform der Psychotherapeutenausbildung / Zukunft des Berufes“ über die bisherigen Aktivitäten. Der Schwerpunkt liege zunächst darauf, Strukturen für die Ausbildung zu schaffen, informierte Dr. Jürgen Tripp. Zentrale Aufgaben seien u.a. die Gestaltung der Approbationsordnung, die Gliederung und die Inhalte des Studiums.

Für den Ausschuss Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen der Psychotherapeutenkammer NRW berichtete der Vorsitzende Oliver Staniszewski. Unter anderem informierte er über die erste gemeinsame Sitzung des Ausschusses der Bundespsychotherapeutenkammer mit den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten-Sprechern bzw. Vertretern der Ausschüsse zur Psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen der Landeskammern. Thematisiert wurden vor allem die Bund-Länder-AG „Transition“ der BPtK, ein differenziertes Versorgungskonzept für Kinder und Jugendliche sowie der aktuelle Stand zum GKV-VSG und zum Präventionsgesetz (PrävG). Darüber hinaus formulierte Oliver Staniszewski die Anregung des Ausschusses, die Belange der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auf der Homepage der Psychotherapeutenkammer NRW in einer eigenen Rubrik sichtbarer zu machen.

Für den Ausschuss Fort- und Weiterbildung berichtete Anni Michelmann. Zunächst habe man sich die Weiterentwicklung der Weiterbildungsordnung auf die Fahnen geschrieben, so die Ausschussvorsitzende. Zusätzlich sei man bestrebt, eng mit dem neuen Prüfungsausschuss für die Anerkennung der Weiterbildung in Systemischer Therapie zusammenzuarbeiten. Ein wichtiges Thema sei auch die Frage, wer die Qualifikation für das Angebot von EMDR als Psychotherapiemethode prüfen könne, hielt Anni Michelmann fest.

Wahlen für die Ausschüsse

In zwei Ausschüssen wurden Positionen neu besetzt:

  • Ausschuss Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen: Gewählt wurden Frau Melanie Gräßer als Mitglied und Frau Gerlinde Breidling, Fraktion Kooperative Liste, als Vertreterin.
  • Ausschuss Psychotherapie in Krankenhaus und Rehabilitation: Gewählt wurde Frau Ursula Weber, Fraktion Analytiker, als stellvertretendes Mitglied.

Beschlussfassungen

In Vorbereitung auf den 26. Deutschen Psychotherapeutentag am 25. April votierte die Kammerversammlung gegen zwei vorliegende Anträge, auf Änderung der Satzung der BPtK, die Zahl der Delegierten zu begrenzen. Auch kleine Gruppen sollen weiterhin die Möglichkeit haben, ein Mandat zu erhalten. Kontrovers diskutiert wurde die Resolution „Versorgung stärken – psychotherapeutisches Leistungsangebot ausbauen, Versorgung verbessern!“. Sie wurde mehrheitlich zur weiteren Diskussion an den Ausschuss „Psychotherapie in der ambulanten Versorgung“ verwiesen.

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