Kammerversammlung der PTK NRW verabschiedet zwei Resolutionen
Die 5. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) verabschiedete in ihrer als Videokonferenz durchgeführten 4. Sitzung am 16. April 2021 zwei Resolutionen.
In ihrer Resolution „Psychische Folgen der Pandemie ernst nehmen – psychotherapeutische Angebote ausbauen“ [PDF, 107 KB] mahnt die Kammerversammlung an, dass bereits jetzt eine deutliche Zunahme des psychotherapeutischen Behandlungsbedarfes bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen erkennbar sei. Unter anderem seien mit Homeoffice und Homeschooling, Kontaktbeschränkungen und wirtschaftlicher Existenznot anhaltende psychische Belastungen verbunden. Erste Studien legen nah, dass in der Folge zum Beispiel verstärkt depressive Störungen, Angsterkrankungen und Traumafolgestörungen auftreten.
Diese Entwicklungen würden das Gesundheitssystem in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen stellen. Die Frage werde sein: Wie kann dem Bedarf an Psychotherapie ausreichend und zeitnah Rechnung getragen werden? Landespolitik und Krankenkassen seien daher aufgefordert, Mittel und Ressourcen für die Ausweitung des psychotherapeutischen Behandlungsangebotes im stationären wie auch im ambulanten Bereich bereitzustellen. „So sollte die Bewilligung von Kostenübernahmeanträgen für psychotherapeutische Behandlungen auf der Grundlage von § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V (SGB V) unbürokratisch und im Sinne der Versorgung von gesetzlich Versicherten ausgesprochen werden“, hält die Kammerversammlung fest. „Befristete Ermächtigungen sowie befristete Anstellungen unter Anhebung der Leistungsobergrenzen sollten kurzfristig ermöglicht werden. Die gesetzliche Krankenversicherung steht hier in einer besonderen Verantwortung für ihre Versicherten, die Politik in NRW und im Bund muss diese Möglichkeit ggf. aufsichtsrechtlich aktiv einfordern.“ Eine weitere Aufgabe sei es, unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes aktive Sommer-Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche zu fördern und zu schaffen.
Bezugspsychotherapeutinnen und Bezugspsychotherapeuten sind zentrale Ansprechpersonen
In ihrer Resolution „Komplexversorgung: Kooperation und Vernetzung“ [PDF, 206 KB] begrüßt die Kammerversammlung den in § 92 Abs.6 b SGB V verankerten Auftrag des Gesetzgebers, eine neue Richtlinie für die multiprofessionelle Versorgung von Patientinnen und Patienten mit komplexem psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlungsdarf zu erarbeiten. Ziel der berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung nach dieser Richtlinie ist eine verbesserte Versorgung von insbesondere schwer psychisch kranken Menschen. Auch für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche seien entsprechende Konzepte zur Umsetzung in der Regelversorgung zu entwickeln, fordert die Kammerversammlung. Durch die aktiv gestaltete Vernetzung und geplante Zusammenarbeit der unterschiedlichen an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen könnten die einzelnen Behandlungselemente strukturiert und koordiniert angeboten werden.
Darüber hinaus weist die Kammerversammlung der PTK NRW darauf hin, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Fachärztinnen und Fachärzte die erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten seien, die sich direkt, über die Hausärztin oder den Hausarzt, über Kliniken oder andere Zuweiser in den Praxen melden. Beide Berufsgruppen würden die Indikation stellen und die Patientin oder den Patienten in die „Komplexversorgung“ aufnehmen, wenn dies angezeigt sei. Gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten werde festgelegt, wer fallführende Bezugspsychotherapeutin oder fallführender Bezugspsychotherapeut bzw. fallführende Bezugsärztin oder fallführender Bezugsarzt sein soll und somit verantwortlich die weitere Behandlung plant und die Zusammenarbeit koordiniert. „Eine Bezugspsychotherapeutin oder ein Bezugspsychotherapeut bzw. eine Bezugsärztin oder ein Bezugsarzt ist dabei die zentrale Ansprechpartnerin bzw. zentraler Ansprechpartner für die Patientin oder den Patienten und verantwortet die Behandlungskoordination in einem patientenindividuell zusammengesetzten Behandlungsteam, das aus mindestens einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten und einer Fachärztin oder einem Facharzt sowie je nach Behandlungsbedarf hinzugezogenen weiteren Gesundheitsfachkräften besteht. Gemeinsame Fallakten, gemeinsame Fallkonferenzen und Qualitätszirkel ergänzen das Konzept“, so die Kammerversammlung.
Beide Resolutionen wurden von der Kammerversammlung der PTK NRW mit klarer Mehrheit verabschiedet.