Kammerversammlung fasst zahlreiche Beschlüsse
In der Sitzung der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) am 31. Oktober 2020 in Köln wurden die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie nicht nur in einem strengen Hygienekonzept sichtbar – sie prägten auch die Tagesordnung: Die zur Beschlussfassung vorliegenden Anträge gründeten auf dem Bestreben der Kammerversammlung, auch bei außergewöhnlichen Ereignissen wie im Fall einer Pandemie arbeitsfähig zu bleiben und Angebote für Kammermitglieder weiterhin aufrechterhalten zu können. Entsprechend war es ein zentrales Thema auf der Agenda, eine Satzungsänderung zu beraten und zu beschließen, die dafür notwendige Handlungsspielräume eröffnet. Einigkeit bestand darüber, diese und weitere Beschlussfassungen zu priorisieren und den Bericht des Vorstandes sowie berufspolitische Themen mit der Kammerversammlung in einem für den 11. Dezember 2020 anberaumten Videoratschlag der PTK NRW zu diskutieren.
Gerd Höhner, Präsident der PTK NRW, begrüßte die Kammerversammlungsmitglieder, bedankte sich bei der Geschäftsstelle für die gute Organisation und bei den Fraktionsvorsitzenden für die gute Zusammenarbeit im Vorfeld der Sitzung. „Ich möchte zudem die Gelegenheit nutzen und auch meinen Vorstandskolleginnen und -kollegen ausdrücklich für ihre engagierte Arbeit danken. Trotz verschiedener Funktionen, Rollen und Aktivitäten in unterschiedlichen Arbeitszusammenhängen haben wir ohne großen Abstimmungsreigen eine gemeinsame Linie gefunden. Das ist nicht selbstverständlich, aber eine wichtige Basis, um berufspolitisch etwas zu erreichen.“
Satzung, Geschäftsordnung, Entschädigungs- und Reisekostenordnung
Als erstes Thema stand die Beschlussfassung zur Änderung der Satzung der PTK NRW auf der anspruchsvollen Agenda. „Wir sind heute hier, weil die Kammerversammlung aktuell nur in persönlicher Anwesenheit ihrer Mitglieder rechtswirksam beschlussfähig ist“, erläuterte Gerd Höhner. „Seitdem absehbar war, dass die Corona-Pandemie es schwierig werden lässt, wie gewohnt Präsenzsitzungen durchzuführen, mussten wir uns damit befassen, wie wir die Arbeitsgrundlagen der Kammerversammlung erhalten können – zumal nun auch deutlich wird, dass der Ausnahmezustand länger anhalten wird.“ Der dazu vorliegende Antrag auf Änderung der Satzung, gemeinsam gestellt vom Vorstand und vom Ausschuss Satzung und Berufsordnung, sei ein Ergebnis ausführlicher Beratungen. „Mit einer Beschlussfassung hierzu wird es zukünftig möglich, im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses, aufgrund dessen es für die Kammerversammlungsmitglieder nicht möglich oder nicht vertretbar ist, persönlich vor Ort zusammenkommen, die Sitzung als Videokonferenz durchzuführen“, so Gerd Höhner. „Ein solcher Beschluss wäre angesichts der gesetzlichen Vorgaben voraussichtlich ab Frühjahr 2021 umsetzbar.“
Wenn aufgrund besonderer Umstände auch eine Videokonferenz nicht möglich oder nicht vertretbar sei, würde die geänderte Satzung in Zukunft erlauben, dass die Kammerversammlung zu eilbedürftigen Angelegenheiten im schriftlichen oder elektronischen Abstimmungsverfahren Beschlüsse fassen und Wahlen durchführen kann. „Ob eine entsprechende Eilbedürftigkeit oder Notlage vorliegt, muss im individuellen Fall gemeinsam mit größter Verantwortung unter Einbeziehung der Fraktionsvorsitzenden bewertet werden“, betonte der Kammerpräsident. Nach einer konstruktiven Aussprache im Plenum wurde die Satzungsänderung von der Kammerversammlung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Weiterhin wurden die im Zusammenhang mit der geänderten Satzung notwendigen Änderungen der Geschäftsordnung sowie eine Anpassung der Entschädigungs- und Reisekostenordnung beschlossen.
Jahresabschluss 2019 und Haushaltsplan 2021
Andreas Pichler, Vizepräsident der PTK NRW, informierte die Kammerversammlungsmitglieder über die Einnahmen und Ausgaben der Kammer im Jahr 2019. Insgesamt sei unter anderem durch Vakanzen im Stellenplan und einer pandiemiebedingt geringeren Zahl an Veranstaltungen ein Überschluss zu verbuchen, der in – teilweise zweckgebundene – Rücklagen überführt werden soll. Diese würden unter anderem absichern, dass in 2021 ausreichend Mittel für geplante Projekte zur Verfügung stünden. Auf Empfehlung des Finanzausschusses nahm die Kammerversammlung den Jahresabschluss 2019 an und entlastete den Vorstand für das Geschäftsjahr 2019. Beide Beschlussfassungen erfolgten einstimmig.
Für das Haushaltsjahr 2021 skizzierte Andreas Pichler die anzunehmendem Einnahmen und Ausgaben auf Basis der zu erwartenden Erlöse aus Mitgliederbeiträgen, angestrebten Veränderungen im Stellenplan und der notwendigen Ausgaben für die berufspolitische Arbeit sowie kammerinterne Projekte. Auch hier folgte die Kammerversammlung dem Votum des Finanzausschusses und nahm den Haushaltsplan 2021 an.
Gebührenordnung, Fortbildungsordnung, Weiterbildungsordnung Klinische Neuropsychologie
Die Kammerversammlung der PTK NRW fasste in ihrer Sitzung jeweils mit deutlicher Mehrheit eine Reihe weiterer Beschlüsse. In der Fortbildungsordnung wurde angesichts der anhaltenden Pandemie-Situation die Übergangsregelung zur Akkreditierung und Anerkennung von Online-Fortbildungen mit Live-Charakter bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. In die Gebührenordnung wurde eine dem Verwaltungsaufwand angemessene Akkreditierungsgebühr für die neu eingeführte Veranstaltungskategorie „Online-Fortbildung“ aufgenommen. Angenommen wurde auch der Antrag auf Änderung der Weiterbildungsordnung der Kammer hinsichtlich der Anerkennung von Theoriestunden im Bereich Klinische Neuropsychologie.
Beschlussfassung zu Resolutionen
Mit jeweils großer Zustimmung wurden zwei Resolutionen zu aktuellen berufspolitischen Themen verabschiedet. Unter der Überschrift „Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nur mit bestmöglichem Wirksamkeitsnachweis, fachlich abgesichertem Verordnungsverfahren und gesichertem Datenschutz in die Versorgung bringen“ [PDF, 123 KB] greift die Kammerversammlung der PTK NRW auf, dass Versicherten seit dem 5. Oktober 2020 Digitale Gesundheits-Anwendungen (DiGA) zur Verfügung stehen, die im Verzeichnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) gelistet sind. Eine davon ist für die Anwendung bei Angststörungen vorgesehen. Die Kammerversammlung begrüßt grundsätzlich die Möglichkeit, mithilfe digitaler Anwendungen die psychotherapeutische Versorgung zu unterstützen. Sie stellt in ihrer Resolution jedoch fest, dass der für den Einsatz im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung notwendige wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweis der im DiGA-Verzeichnis gelisteten Anwendungen nicht wie erforderlich sichergestellt ist. Nicht zu vertreten sei zudem, dass auch Krankenkassen selbst ihren Mitgliedern die Nutzung von DiGAs ermöglichen können. Die Nutzung einer DiGA bedürfe unbedingt der fachlich qualifizierten Indikationsstellung, Diagnostik und Begleitung durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Schließlich mahnt die Kammerversammlung einen erheblichen Nachbesserungsbedarf beim Thema Datenschutz an.
Anlass für die zweite Resolution „Qualitätssicherung im ambulanten Bereich nur mit Nutzen für die Versorgung und vertretbarem Aufwand!“ [PDF, 117 KB] ist die Veröffentlichung eines Zwischenberichts des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). In dem Bericht werden die Überlegungen des mit der Erstellung eines Qualitätsmodells beauftragten Instituts dargelegt. Die Kammerversammlung der PTK NRW begrüßt in ihrer Resolution die Veröffentlichung des Zwischenberichtes und die damit verbundene Möglichkeit, Argumente und Anliegen der Profession für die Entwicklung des Qualitätssicherungsverfahrens einbringen zu können. Sie hält jedoch zugleich eine Reihe von Aspekten fest, die aus psychotherapeutischer Sicht bei der Entwicklung des Qualitätssicherungsverfahrens unbedingt zu beachten seien. Dazu gehöre unter anderem, dass eingesetzte Instrumente individuelle Krankheits- und Behandlungsverläufe erfassen, die Bürokratie in psychotherapeutischen Praxen nicht zunimmt und neue Qualitätsinstrumente den sicheren und geschützten Rahmen psychotherapeutischer Behandlungen nicht infrage stellen.
Arbeitsaufträge für die Ausschüsse
Abschließend stimmte die Kammerversammlung der PTK NRW den Arbeitsaufträgen für den Ausschuss für Digitalisierung, den Ausschuss Psychotherapie in der ambulanten Versorgung sowie den Ausschuss Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu.