KJP-Mindestquote tritt in Kraft – G-BA bleibt bei Blockadestrategie
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Umsetzung der Mindestquote tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Ende November in Kraft. Anders als im Gesetz vorgesehen, setzt der G-BA allerdings keine Mindestquote von 20 Prozent, sondern zunächst eine Quote von nur zehn Prozent um.
Entgegen den gesetzlichen Vorgaben werden außerdem auch Leistungserbringer auf die Quote angerechnet, die nur zu einem kleinen Teil Kinder und Jugendliche behandeln. „Das ist eine Blockade des vom Gesetzgeber Gewollten durch den G-BA“, kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Im schlimmsten Fall wird im Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung die Zulassung von über einhundert zusätzlichen Psychotherapeuten verhindert, nur weil in einem Planungsbereich ein einziger Psychotherapeut zur Erfüllung der Zehn-Prozent-Quote fehlt. Der G-BA bremst damit die dringend notwendige Verbesserung der Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen aus.“
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte den G-BA wegen dieser rechtlich problematischen Regelungen im August 2009 um eine Stellungnahme gebeten. Nun hat es den G-BA-Beschluss trotz der in diesem Schreiben bekundeten Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit nicht beanstandet. „Wir nehmen mit großem Unverständnis zur Kenntnis, dass das BMG damit Regelungen billigt, die den politisch gewollten Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche erheblich verzögern“, beklagt BPtK-Präsident Richter die Entscheidung des BMG. Bundesweit werden sich nicht 700 zusätzliche Psychotherapeuten, sondern zunächst nur etwa 200 niederlassen können. „Das ist Sparen zu Lasten psychisch kranker Kinder und Jugendlicher, obwohl die Kassen bundesweit für 2010 40 Millionen Euro zusätzlich für mehr Psychotherapie bereitstellen“, kommentiert Richter. „Wir empfehlen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, gegen die Bescheide der Zulassungsausschüsse Widerspruch einzulegen und zu klagen.“
Die BPtK hatte sich beim BMG nachdrücklich dafür eingesetzt, den G-BA-Beschluss zur Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zu beanstanden. Nach Einschätzung der BPtK ist es rechtswidrig, auch solche Psychotherapeuten auf die Mindestquote anzurechnen, die nur zu einem geringen Anteil Kinder und Jugendliche behandeln. Das BMG hat dem G-BA hier lediglich die Auflage erteilt, nach einem Jahr zu berichten, ob und wie diese Leistungserbringer an der Versorgung von Kindern und Jugendlichen beteiligt werden konnten. „Das Bundesministerium hatte erkannt, dass der G-BA das Gesetz aushebelt“, stellt der BPtK-Präsident fest, „leider fehlte ihm der Wille, den Beschluss deshalb zu beanstanden.“