Möglichkeiten für psychotherapeutische Leistungen per Telefon erweitert
Die Möglichkeiten zur ärztlichen und psychotherapeutischen Konsultation per Telefon während der Corona-Pandemie werden für alle Fachgruppen ausgeweitet. Diese Vereinbarung wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Versicherungen (GKV) vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs an telefonischen Kontakten während der Corona-Krise getroffen.
Psychotherapeutische Leistungen per Telefon dürfen jedoch nur bei Patientinnen und Patienten erfolgen, die in den letzten sechs Quartalen vor dem aktuellen Quartal mindestens einmal persönlich in der Praxis waren.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können pro Patientin bzw. Patient bis zu 20 Telefongespräche von mindestens 10 Minuten abrechnen – insgesamt also 200 Minuten. Die Abrechnung erfolgt über eine neu in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommene Gebührenordnungsposition. Nähere Informationen zur Abrechnung finden sich auf der Homepage der KBV [externer Link] unter dem Suchbegriff „Telefonkonsultation“.