Nachtrag zum Hinweis zur Abmahnung wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 8 Psychotherapie-Richtlinie

Zwischenzeitlich hat sich auch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen mit weiteren Hinweisen in dieser Angelegenheit an ihre Mitglieder gewandt. Das Rundschreiben ist unter https://www.kvhessen.de/fuer-unsere-mitglieder/publikationen/rundschreiben/abmahnwelle-zur-pt-richtlinie-rechtsanwalt-erklaert-verzicht-auf-abmahnung/ [externer Link] im Internet abrufbar.

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