Neue Regelung im Gesetz zur Psychotherapeutenausbildung
Am 27. Februar hat das Bundeskabinett dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung aus dem Bundesgesundheitsministerium zugestimmt. Mit der Gesetzesnovelle soll die Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf eine neue Grundlage gestellt und die psychotherapeutische Versorgung verbessert werden. Die im Kabinettsentwurf vorgesehene zukünftige Berufsbezeichnung für Absolventinnen und Absolventen der neu strukturierten Ausbildung lautet wie zuvor im Referentenentwurf vorgesehen weiterhin „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut.“
G-BA soll Vorschläge zur Steuerung erarbeiten
Neu ist, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzesentwurf nun den Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) damit beauftragen will, für eine zukünftig bessere und zeitgerechtere psychotherapeutische Versorgung eine berufsgruppenübergreifende koordinierte Zusammenarbeit von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit anderen Leistungserbringern zu regeln. Diese Regelung ersetzt den Passus zu einer „gestuften und gesteuerten Versorgung“ in § 92 Abs. 6a SGB V des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Demzufolge sollte künftig in einer zusätzlichen Prüfung durch Dritte zunächst festgestellt werden, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist. Dies sollte letztlich zu kürzeren Wartezeiten auf eine Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung führen. In der Fachwelt waren diese Pläne auf heftige Kritik gestoßen. Auch die PTK NRW hatte sich ausdrücklich gegen den Regelungsvorschlag zu § 92 Abs. 6a SGB V engagiert.
„Begrüßenswerte Entwicklung“
„Es ist begrüßenswert, dass die TSVG-Pläne zu einer gestuften und gesteuerten Versorgung zurückgezogen wurden“, erklärt Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW). „Mit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie und der Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde wird eine nach Dringlichkeit und Schwere gestufte und gesteuerte Versorgung bereits erfolgreich umgesetzt. Was wir brauchen, sind mehr Behandlungskapazitäten und bessere Kooperationsmöglichkeiten in ambulant tätigen multiprofessionellen Teams – vor allem auch für die Versorgung von schwer und oft chronisch psychisch kranken Patientinnen und Patienten.“ Ebenso sei zu begrüßen, dass sich der Auftrag an den G-BA zur Verbesserung der Versorgung chronisch psychisch kranker Menschen an alle ambulanten Versorger richte, da diese Patientinnen und Patienten ambulant generell schlecht versorgt seien.
Keine Modellstudiengänge Psychopharmakotherapie
Positiv sei auch, dass der Gesetzesentwurf keine Modellstudiengänge zum erweiterten Erwerb von Kompetenzen in Psychopharmakotherapie mehr vorsehe, betont Gerd Höhner. „Es ist illusorisch, die notwendigen Kompetenzen in einem nebenher laufenden Studiengang zu erwerben. Die PTK NRW hatte in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf bereits deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht derzeit keine Notwendigkeit besteht, entsprechende Modellstudiengänge zu etablieren.“
Mit dem Kabinettsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung sind die parlamentarischen Beratungen angelaufen. Die PTK NRW wird diesen Prozess und die damit verbundenen Entwicklungen weiterhin aktiv begleiten. Ergänzend zu dem Gesetz soll eine Approbationsordnung entwickelt werden, in der die Inhalte des Studiums und der psychotherapeutischen Prüfung näher geregelt werden. Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sollen die neuen Studiengänge der Psychotherapie möglichst bereits zum Wintersemester 2020 angeboten werden können. Die Ausgestaltung einer Weiterbildungsordnung liegt als Aufgabe auf Landesebene für Nordrhein-Westfalen bei der PTK NRW.