Öffentlichkeitskampagne zur psychosozialen Prozessbegleitung
Im Rahmen der Öffentlichkeitskampagne zur psychosozialen Prozessbegleitung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Justiz wurde vor einigen Wochen die neue Internetseite www.nichtallein.nrw.de [externer Link] freigeschaltet. Menschen, die Opfer einer schweren Straftat geworden und in ein Strafverfahren eingebunden sind, finden dort Informationen und Unterstützung. Unter dem Leitsatz „Du bist nicht allein – wenn etwas passiert!“ bündelt die Seite allgemeinverständliche Informationen und Broschüren und bietet Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können Kinder, Jugendliche und erwachsene Patientinnen und Patientinnen mit entsprechendem Unterstützungsbedarf auf das neue Angebot unter www.nichtallein.nrw.de [externer Link] hinweisen.
Die psychosoziale Prozessbegleitung wurde in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2017 als ein ergänzendes Angebot zu den bestehenden Möglichkeiten der Opferhilfe eingeführt und grenzt sich von Psychotherapie und Rechtsberatung ab. Sie unterstützt Zeuginnen und Zeugen zum Beispiel, indem sie sie über den Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens informiert, sie zu Vernehmungen begleitet, auf weitere Angebote hinweist oder bei der Alltagsbewältigung hilft. Über ihre „Lotsenfunktion“ und eine qualifizierte Betreuung soll die psychosoziale Prozessbegleitung Betroffenen in einer für sie belastenden und außergewöhnlichen Lebenslage Sicherheit und Orientierung geben, die Prozesse des Strafverfahrens nachvollziehbar machen und einer sekundären Viktimisierung entgegenwirken. In diesem Sinne bildet die psychosoziale Prozessbegleitung eine wichtige Schnittstelle zu den sonstigen Akteurinnen und Akteuren im Strafwesen und in der Opferhilfe und ergänzt die bestehenden Angebote der Opfer- und Zeugenbetreuung und -beratung.